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Übergabeprotokoll beim Einzug mit Mängelliste (Schweiz)
Schweiz · auf Deutsch
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Für Mieterinnen und Mieter und für die Vermieterschaft in der Schweiz beim Einzug in eine Wohnung: das Protokoll, das beide bei der Übergabe gemeinsam ausfüllen und unterschreiben — Zählerstände, Schlüssel, Zustand jedes Raumes, festgestellte Mängel, vereinbarte Arbeiten und, auf Verlangen, das Rückgabeprotokoll und der Mietzins des Vormieters (Art. 256a OR). Dazu ein zweiter Teil für Mängel, die erst nach dem Einzug entdeckt werden: die Mängelliste, welche die Mieterschaft unterschreibt und sich quittieren lässt. Zweifach ausdrucken und bei der Begehung unterschreiben.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
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Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie ziehen in eine Mietwohnung in der Schweiz ein und wollen den Zustand bei der Übergabe festhalten.
- Bei der Wohnungsübergabe sehen Sie Kratzer, Flecken und einen tropfenden Hahn und wollen alles notieren.
- Ein paar Tage nach dem Einzug entdecken Sie Mängel, die im Protokoll fehlen.
- Sie wollen sich beim Auszug später nicht für Schäden der Vormieter rechtfertigen müssen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Datum der Übergabe
- Anschrift der Immobilie
- Datum des Vertrags
- Vermieter
- Anschrift des Vermieters
- Mieter
- Rückgabeprotokoll des Vormieters: eingesehen, nicht verlangt, keines erstellt oder Erstbezug
- Mietzins des vorangegangenen Mietverhältnisses, falls verlangt (CHF pro Monat)
- Zählerstand Strom
- Zählerstand Gas
- Zählerstand Kaltwasser
- Zählerstand Warmwasser
- Zählerstand Heizung
- Schlüssel für Haus- und Wohnungstür (Anzahl)
- Briefkastenschlüssel (Anzahl)
- Schlüssel für Keller, Estrich, Veloraum (Anzahl)
- Weitere Schlüssel, Chips oder Karten (Art und Anzahl)
- Zustand: Eingang, Gang, Abstellraum
- Zustand: Wohnzimmer
- Zustand: Schlafzimmer
- Zustand: weitere Zimmer
- Zustand: Küche
- Zustand: Bad und WC
- Zustand: Balkon, Keller, Estrich
- Festgestellte Mängel
- Was der Vermieter noch beseitigt, und bis wann
- Ort
- Datum
- Datum der Mängelliste nach dem Einzug
- Nach dem Einzug entdeckte Mängel (Raum, Ort, Art)
Häufige Fragen
- Muss mir die Vermieterschaft in der Schweiz das Protokoll des Vormieters zeigen?
- Ja, wenn beim Auszug Ihres Vorgängers ein Rückgabeprotokoll erstellt wurde und Sie es bei der Übergabe verlangen: Die Vermieterschaft muss es Ihnen zur Einsicht vorlegen (Art. 256a Abs. 1 OR). So sehen Sie, welche Mängel schon damals festgehalten wurden. Sie können auch verlangen, dass Ihnen der Mietzins des vorangegangenen Mietverhältnisses mitgeteilt wird (Abs. 2); das hilft, einen zu hohen Anfangsmietzins zu erkennen. Abschnitt 1 des Protokolls hält beides fest.
- Bis wann muss ich Mängel melden, die ich erst nach dem Einzug entdecke?
- So rasch wie möglich, und zwar schriftlich. Das Gesetz setzt keine Frist, viele Mietverträge aber schon; eine Frist Ihres Vertrags geht vor. Im Kanton Waadt meldet die Mieterschaft nicht vermerkte Mängel sofort nach Erhalt des Protokolls, sonst gilt dieses als anerkannt (Art. 1 Abs. 5 RULV). Nutzen Sie dafür den zweiten Teil dieses Dokuments, senden Sie ihn eingeschrieben oder lassen Sie den Empfang unterschreiben, und behalten Sie eine Kopie mit Fotos. Ohne Meldung kann die Vermieterschaft beim Auszug behaupten, der Mangel sei während Ihrer Mietdauer entstanden.
- Muss ich ein Übergabeprotokoll unterschreiben, mit dem ich nicht einverstanden bin?
- Nein. Ein Protokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; es dient beiden als Beweis. Unterschreiben Sie nur, was dem Zustand entspricht, und tragen Sie Abweichungen in Abschnitt 5 ein, bevor Sie unterschreiben. Die Unterschrift bestätigt den festgestellten Zustand; eine Haftung für einzelne Mängel ist damit nicht anerkannt. Fotos mit Datum ergänzen das Protokoll. Mängel, welche die Vermieterschaft beheben muss, nennt Abschnitt 6 mit einem Termin.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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