Mitteilung und Aufforderung: Vorlagen und Formulare
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Mahnung – letzte Zahlungsaufforderung vor dem Mahnbescheid
Die letzte Mahnung an einen säumigen Schuldner, bevor Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten: offener Betrag, Fälligkeit, Verzug, Verzugszinsen nach § 288 BGB (fünf oder neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, die Pauschale von 40 € nur von Schuldnern, die keine Verbraucher sind), eine letzte Zahlungsfrist, Ihr Konto und die Ankündigung des Mahnbescheids. Als Brief nach DIN 5008 aufgebaut, für private und gewerbliche Gläubiger. Keine Form vorgeschrieben; die Antworten unten erklären, wie Sie den Zugang beweisen und den Mahnbescheid danach beantragen.
Gläubigeraufruf nach Auflösung der GmbH (Text für den Bundesanzeiger)
Der Text, mit dem die Liquidatoren einer aufgelösten GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) die Auflösung bekannt machen und die Gläubiger auffordern, sich bei der Gesellschaft zu melden (§ 65 Abs. 2 GmbHG): Firma mit dem Zusatz „in Liquidation“, Sitz, Registergericht und Nummer, Geschäftsanschrift und Tag der Auflösung. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger setzt das Sperrjahr in Gang, vor dessen Ablauf kein Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden darf (§ 73 GmbHG).
Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Die schriftliche Aufforderung, die ein Sportverein, eine Kita, eine Schule, ein Träger der Jugendhilfe oder eine andere Organisation ausstellt, damit Beschäftigte oder Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis beantragen können: Nach § 30a Abs. 2 BZRG erhält es nur, wer eine solche Aufforderung vorlegt, in der die verlangende Stelle bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen. Mit Angaben zur Organisation, zur Person und zur Tätigkeit, dem gesetzlichen Grund zur Auswahl und der Angabe, ob die Tätigkeit ehrenamtlich ist – für einen Antrag auf Gebührenbefreiung.
Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung nach fehlgeschlagener Nachbesserung
Die zweite Stufe der Reklamation: Hat der Verkäufer die Ware nach Ihrer Mängelanzeige nicht rechtzeitig repariert oder ersetzt, zeigt sich der Mangel nach der Reparatur erneut oder verweigert er die Nacherfüllung, erklären Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Minderung des Kaufpreises (§§ 437, 441 BGB) – beim Kauf vom Händler ohne weitere Frist (§ 475d BGB). Mit Kaufdatum, Mangel, Grund, Erstattungsbetrag, Zahlungsfrist und IBAN. Bei einem geringfügigen Mangel bleibt nur die Minderung; die Fragen unten erklären, warum.
Kündigung Handyvertrag oder Internetvertrag (DSL, Kabel, Glasfaser)
Kündigungsschreiben für Ihren Mobilfunk-, DSL-, Kabel- oder Glasfaservertrag nach dem Telekommunikationsgesetz: ordentlich zum nächstmöglichen Termin, nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist (§ 56 TKG), wegen Umzugs (§ 60 TKG), wegen zu langsamen Internets nach erfolgloser Frist zur Abhilfe, mit Messprotokoll (§ 57 Abs. 4 TKG) oder nach einer einseitigen Vertragsänderung. Mit Kunden- und Vertragsnummer, Rufnummer und der Bitte um Bestätigung des Vertragsendes. Wurde der Vertrag online geschlossen, gibt es zusätzlich den Button „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB).
Kündigung Fitnessstudio-Vertrag oder Abo (Mitgliedschaft, Zeitschrift, Streaming)
Kündigungsschreiben für den Vertrag mit dem Fitnessstudio und für andere laufende Abos – Mitgliedschaft, Zeitschrift, Streaming oder Lieferabo. Sie kündigen ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder außerordentlich aus wichtigem Grund (§ 314 BGB), etwa bei dauerhafter Krankheit mit Attest, widerrufen das SEPA-Lastschriftmandat zum Vertragsende und verlangen eine Bestätigung des Enddatums in Textform. Für Verträge seit dem 01.03.2022 gilt nach der Erstlaufzeit höchstens ein Monat Kündigungsfrist (§ 309 Nr. 9 BGB). Per E-Mail, per Post oder zusätzlich zum Kündigungsbutton.
Zahlungserinnerung und Mahnung an Geschäftskunden (B2B)
Mahnschreiben an ein anderes Unternehmen, das eine Rechnung nicht bezahlt hat – als freundliche Zahlungserinnerung oder als letzte Mahnung vor dem Mahnbescheid. Es nennt Rechnung, Fälligkeit und den Tag, an dem der Verzug begonnen hat (spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang, § 286 Abs. 3 BGB), berechnet Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, verlangt die Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB) und setzt eine Zahlungsfrist. Als Geschäftsbrief nach DIN 5008 aufgebaut. Für Verbraucher als Schuldner gibt es eine eigene Mahnung.
Widerspruch gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister
Das formlose Schreiben an die Meldebehörde, mit dem Sie Übermittlungssperren im Melderegister eintragen lassen: Sie widersprechen – Punkt für Punkt – der Weitergabe Ihrer Daten an Parteien vor Wahlen, an Mandatsträger und Presse bei Alters- und Ehejubiläen und an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG) sowie an die Religionsgesellschaft eines Familienmitglieds (§ 42 Abs. 3 BMG). Den zum 01.01.2026 abgeschafften Widerspruch gegen die Übermittlung an die Bundeswehr enthält es nicht. Viele Meldebehörden bieten dafür auch ein eigenes kostenloses Formular an.
Sonderkündigung Strom- oder Gasvertrag wegen Preiserhöhung
Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags nach einer angekündigten Preiserhöhung, ohne Kündigungsfrist zu dem Tag, an dem der neue Preis gelten soll. Außerhalb der Grundversorgung gilt § 41 Abs. 5 EnWG, in der Grundversorgung § 5 Abs. 3 StromGVV oder GasGVV; die Grundversorgung können Sie zudem jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Mit Kunden- und Zählernummer, Lieferanschrift, Datum der Preismitteilung, hilfsweiser Kündigung zum nächstmöglichen Termin und der Bitte um Bestätigung des Vertragsendes in Textform.
Krankmeldung an den Arbeitgeber
Die schriftliche Krankmeldung an den Arbeitgeber nach § 5 EntgFG: Sie teilen die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer mit – ohne Diagnose. Für gesetzlich Versicherte berücksichtigt das Schreiben die eAU: Der Arbeitgeber ruft die Bescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse ab, die Pflicht zur unverzüglichen Krankmeldung bleibt aber bestehen. Privat Versicherte kündigen die Bescheinigung auf Papier an. Mit Personalnummer und einem Feld für die Anschrift bei Erkrankung im Ausland.
Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
Das Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer: die ordentliche, fristgerechte Kündigung des eigenen Arbeitsverhältnisses zum gewünschten Termin, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, mit der Bitte um Eingangsbestätigung, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und die Gewährung oder Abgeltung des Resturlaubs. Nach § 623 BGB ist die Kündigung nur in Schriftform wirksam, die elektronische Form ist ausgeschlossen: ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und das Original so übergeben, dass sich der Zugang beweisen lässt. Mit Empfangsbestätigung für die persönliche Übergabe.
Veräußerungsanzeige an die Kfz-Versicherung
Schreiben, mit dem Sie nach dem Autoverkauf Ihrer Kfz-Versicherung den Verkauf melden, wie es § 97 VVG verlangt: unverzüglich, mit Fahrzeug, Kennzeichen, Versicherungsscheinnummer, Datum und Uhrzeit der Übergabe sowie Name und Anschrift des Käufers. Die Versicherung geht mit dem Auto auf den Käufer über (§ 95 VVG); bleibt die Anzeige aus, kann der Versicherer für spätere Schäden leistungsfrei werden. Mit der Bitte um Abrechnung, Erstattung eines Guthabens und Eingangsbestätigung. Per Post oder als PDF per E-Mail.
Kündigung der Kfz-Versicherung
Die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung beim bisherigen Versicherer: ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres, außerordentlich nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall, oder nach dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, dessen Versicherung auf Sie übergegangen ist (§ 96 VVG). Wahlweise für alle Sparten oder nur für die Kasko, mit der Bitte um Bestätigung des Vertragsendes und um Erstattung nicht verbrauchter Beiträge. Bei den meisten Verträgen muss die Kündigung zum 31.12. spätestens am 30.11. beim Versicherer eingegangen sein.
Geltendmachung von Lohn und Überstundenvergütung
Das Schreiben, mit dem Sie ausstehenden Lohn, ausstehendes Gehalt oder unbezahlte Überstunden beim Arbeitgeber einfordern und geltend machen – rechtzeitig vor Ablauf der Ausschlussfrist aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, die oft nur drei Monate ab Fälligkeit beträgt. Es listet Monat, Art des Anspruchs und Bruttobetrag auf, setzt eine Zahlungsfrist, verlangt Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 BGB, belegt Überstunden mit Ihren Aufzeichnungen und kann die Zurückbehaltung der Arbeitsleistung ankündigen. Ausdrucken, eigenhändig unterschreiben, mit Zugangsnachweis übergeben und zusätzlich per E-Mail senden.
Schadenmeldung an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung
Die erste Schadenmeldung nach einem Verkehrsunfall, den ein anderer verursacht hat, direkt an dessen Kfz-Haftpflichtversicherer: Unfalltag, Uhrzeit und Ort, das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, Ihr Fahrzeug, Hergang, Schaden, Polizei und Zeugen, der bisher bezifferte Betrag und Ihre IBAN, dazu die Bitte, die Haftung dem Grunde nach zu bestätigen. Sie haben einen Direktanspruch gegen den Versicherer (§ 115 VVG) und müssen ihm den Unfall innerhalb von zwei Wochen in Textform anzeigen (§ 119 VVG) – ein Brief oder eine E-Mail genügt.
Widerruf des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung
Mit diesem Schreiben kehren Sie zur Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG zurück, nachdem Sie auf sie verzichtet und Ihre Umsätze regulär versteuert haben. Der Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre; danach kann er nur mit Wirkung vom Beginn eines folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Das Schreiben nennt das Jahr des Verzichts und das Jahr, ab dem die Regelung wieder gelten soll, und legt dar, dass die Umsatzgrenzen von 25.000 € und 100.000 € eingehalten werden. Eine „Abmeldung“ von der Umsatzsteuer gibt es nicht – das hier ist der Weg zurück zur Steuerfreiheit.
Stellungnahme zum Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen
Die Antwort an die Bußgeldbehörde auf einen Anhörungsbogen, weil Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, oder auf einen Zeugenfragebogen, weil das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Sie enthält die Angaben zur Person, die Pflicht sind, und zur Sache Ihre Wahl: keine Angaben, eine Äußerung erst nach Akteneinsicht, die Erklärung, dass Sie nicht gefahren sind, oder die Berufung auf das Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht (§§ 52, 55 StPO). Niemand muss sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten – das Schreiben benennt keinen Fahrer.
Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle
Die Veräußerungsanzeige, mit der Sie nach dem Autoverkauf der Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) den neuen Halter melden: Name, Geburtsdatum und Anschrift des Käufers, Fahrzeug, Kennzeichen und FIN, Datum und Uhrzeit der Übergabe und die Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II übergeben sind (§ 15 FZV). Erst mit ihrem Eingang endet Ihre Kfz-Steuer (§ 5 Abs. 5 KraftStG). Viele Zulassungsbehörden bieten dafür auch ein eigenes kostenloses Formular an. Ausdrucken, unterschreiben und noch am Verkaufstag abgeben.
Schadenanzeige an die eigene Kfz-Versicherung
Die Meldung eines Schadens an Ihre eigene Kfz-Versicherung: an die Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn ein anderer Ansprüche gegen Sie erheben kann, oder an die Teil- oder Vollkaskoversicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug. Mit Versicherungsscheinnummer und Kennzeichen, Tag, Uhrzeit und Ort, wer gefahren ist, anderen Beteiligten, Hergang, Schaden, Polizei und Zeugen, und mit der Frage, ob der Versicherer das Fahrzeug vor der Reparatur besichtigen will. Die Musterbedingungen (AKB) verlangen die Anzeige innerhalb einer Woche; maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Mitteilung über die Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit
Das Schreiben an das Finanzamt, mit dem Sie die Aufgabe Ihrer freiberuflichen Tätigkeit mitteilen – etwa in der Übersetzung, Architektur, Beratung, Lehre oder im Journalismus. § 138 Abs. 1 und 4 AO verlangt diese Mitteilung innerhalb eines Monats; einen amtlichen Vordruck dafür gibt es nicht. Es nennt Steuernummer, Art der Tätigkeit und den letzten Tag, sagt, ob die Praxis aufgegeben oder verkauft wird, klärt die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und beantragt die Anpassung der Vorauszahlungen. Per Post oder als „Sonstige Nachricht“ über ELSTER.
Fristlose Kündigung wegen Mietrückstands, hilfsweise ordentliche Kündigung
Die Kündigung des Vermieters, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist: fristlos nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB und zugleich hilfsweise ordentlich nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB – denn zahlt der Mieter nach, wird nur die fristlose Kündigung unwirksam (BGH VIII ZR 106/23). Das Schreiben nennt den Kündigungsgrund und jeden offenen Monat, setzt eine Frist zur Rückgabe, widerspricht der stillschweigenden Verlängerung und belehrt über den Widerspruch in Textform. Schriftform: ausdrucken und von allen Vermietern eigenhändig unterschreiben.
Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter
Die Kündigung Ihrer Mietwohnung mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten (§ 573c BGB): Geht sie spätestens am dritten Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Das Schreiben kündigt zum gewünschten Datum, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin, und beruft sich auf Wunsch auf das Sonderkündigungsrecht nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB) oder einer verweigerten Untervermietung (§ 540 BGB). Die Kündigung braucht die Schriftform (§ 568 BGB): ausdrucken und von allen Mietern eigenhändig unterschreiben – per E-Mail ist sie unwirksam.