Vertrag: Vorlagen und Formulare
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Darlehensvertrag unter Privatleuten (Privatdarlehen)
Ein Darlehensvertrag für Geld, das sich Privatpersonen leihen – unter Freunden, in der Familie oder zwischen Bekannten. Er hält den Betrag fest, die Auszahlung per Überweisung, den Zins oder die Zinslosigkeit, die Rückzahlung in einer Summe oder in Raten, die vorzeitige Rückzahlung, Verzugszinsen nach § 288 BGB und die Kündigungsfrist von drei Monaten nach § 488 BGB, wenn kein Termin vereinbart ist. Nur für private Darlehensgeber: Wer gewerblich Kredite vergibt, unterliegt dem Verbraucherkreditrecht. Keine Form vorgeschrieben – ausdrucken, beide unterschreiben, jeder erhält ein Exemplar.
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag (GmbH)
Der Dienstvertrag zwischen einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und ihrem Geschäftsführer – getrennt von der Bestellung durch Gesellschafterbeschluss. Er regelt Aufgaben und zustimmungspflichtige Geschäfte, Beginn und Dienstort, Festgehalt und variable Vergütung, Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, Urlaub, Wettbewerbsverbot während der Laufzeit, Verschwiegenheit, Kündigung und Freistellung nach einer Abberufung. Mit der Beteiligung des Geschäftsführers und dem Hinweis, wann er sozialversicherungspflichtig ist: Ein Fremdgeschäftsführer ist stets beschäftigt, ein Gesellschafter-Geschäftsführer nur mit Mehrheit oder umfassender Sperrminorität selbständig.
Freier-Mitarbeiter-Vertrag (Freelancer-Vertrag)
Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem selbständigen Freelancer – etwa in Design, Text, Programmierung, Beratung oder Medien – mit Einräumung der Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen nach dem Urheberrechtsgesetz. Er beschreibt eine tatsächlich selbständige Zusammenarbeit ohne Weisungen zu Zeit, Ort und Arbeitsweise und ohne Eingliederung, regelt Vergütung, Kleinunternehmerregelung, Künstlersozialabgabe, Vertraulichkeit und Kündigung und nennt offen das Risiko der Scheinselbständigkeit: Es entscheidet die gelebte Praxis (§ 7 Abs. 1 SGB IV), nicht die Überschrift. Mit Wahl zur Statusfeststellung nach § 7a SGB IV.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, ADV-Vertrag) für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten von einem Dienstleister verarbeiten lässt – Hosting, Cloud-Software, Lohnabrechnung, Newsletter-Versand, IT-Wartung. Er enthält alle Pflichtinhalte des Art. 28 Abs. 3 DSGVO: Gegenstand, Dauer, Art und Zweck, Datenarten und Betroffene, Weisungen, Vertraulichkeit, Sicherheit, weitere Auftragsverarbeiter, Unterstützung, Löschung oder Rückgabe, Nachweise und Kontrollen, mit Anlagen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen und den Unterauftragsverarbeitern. Kostenlose Muster bieten auch Aufsichtsbehörden und die EU-Kommission an.
Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (privat an privat)
Kaufvertrag für ein Auto von privat an privat: der Kfz-Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen oder ein Motorrad zwischen Privatleuten. Der Gewährleistungsausschluss ist so formuliert, wie die Rechtsprechung ihn hält: Er gilt nicht bei Arglist und Garantie (§ 444 BGB) und nicht für die Angaben des Verkäufers zu Kilometerstand, Unfallschäden, Vorhaltern und bekannten Mängeln, die in einem eigenen Abschnitt stehen. Dazu die Prüfung der Zulassungsbescheinigung Teil II, Datum und Uhrzeit der Übergabe, Eigentumsvorbehalt, Ummeldung und Veräußerungsanzeige. Für beide Seiten zum Ausdrucken und Unterschreiben.
Partnerschaftsvertrag für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Vertrag für unverheiratete Paare, die zusammenleben: wem die Wohnung gehört oder wer sie gemietet hat und wer nach einer Trennung auszieht, wie die Haushaltskosten geteilt werden, ein Verzeichnis, was wem gehört, die Aufteilung gemeinsamer Anschaffungen und Schulden nach einer Trennung sowie Hinweise zu Vorsorgevollmacht und Testament. Für nichteheliche Lebensgemeinschaften gibt es kein gesetzliches Güterrecht. Dieser Partnerschaftsvertrag braucht keinen Notar, weil er bewusst nichts über Grundstücke und kein Schenkungsversprechen enthält.
Umgangsvereinbarung für getrennt lebende Eltern
Schriftliche Vereinbarung getrennt lebender Eltern über den Umgang mit ihren gemeinsamen Kindern: regelmäßige Umgangszeiten, Schulferien, Feiertage und Geburtstage, Abholen und Zurückbringen, Ersatztermine, Telefon- und Videokontakt, Information und Auslandsreisen. Wichtig vor dem Kauf: Eine private Umgangsvereinbarung ist nicht vollstreckbar. Durchsetzbar wird eine Umgangsregelung erst, wenn das Familiengericht sie als Vergleich billigt (§ 156 Abs. 2 FamFG); diese Vereinbarung eignet sich als Grundlage dafür oder für eine Einigung mit Hilfe des Jugendamts.
Fahrzeugüberlassungsvertrag mit Vollmacht zur Fahrzeugbenutzung
Nutzungsvereinbarung, mit der Sie Ihr Auto einer anderen Person überlassen, etwa in der Familie oder unter Freunden, mit Vollmacht zur Fahrzeugbenutzung, auch für Fahrten ins Ausland. Der Vertrag hält die Prüfung des Führerscheins fest (§ 21 StVG), Versicherung und Fahrerkreis, Zeitraum, Zweck und erlaubte Länder, und regelt, wer Kraftstoff, Maut, Bußgelder, Schäden, Selbstbeteiligung und Rückstufung trägt. Die Vollmacht am Ende, mit kurzer Zusammenfassung auf Englisch, dient als Nachweis bei Kontrollen. Zum Ausdrucken und Unterschreiben.
Geheimhaltungsvereinbarung für Arbeitnehmer
Verschwiegenheitsvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die Geschäftsgeheimnisse als angemessene Geheimhaltungsmaßnahme nach § 2 Nr. 1 GeschGehG schützt: benannte Arten vertraulicher Informationen, Pflichten während des Arbeitsverhältnisses, eine auf diese Geheimnisse und eine bestimmte Dauer begrenzte Pflicht danach, Rückgabe von Unterlagen und die gesetzlichen Ausnahmen für Hinweisgeber (§ 39 HinSchG). Ohne die unwirksame Pauschalklausel über alle betrieblichen Angelegenheiten (BAG 8 AZR 172/23) und ohne Verbot, über das eigene Gehalt zu sprechen.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer
Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nach §§ 74 ff. HGB: verbotene Tätigkeiten, Gebiet, Dauer von höchstens zwei Jahren und die Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der letzten Bezüge, ohne die das Verbot nicht verbindlich ist. Mit Anrechnung anderweitigen Erwerbs, Auskunftspflicht und Verzicht nach § 75a HGB. Schriftform: ausdrucken, von beiden eigenhändig unterschreiben und dem Arbeitnehmer ein vom Arbeitgeber unterschriebenes Original aushändigen.
Arbeitsvertrag unbefristet
Unbefristeter Arbeitsvertrag für Vollzeit oder Teilzeit mit allen wesentlichen Vertragsbedingungen, die § 2 Nachweisgesetz verlangt: Beginn, Tätigkeit, Arbeitsort, Probezeit, Arbeitszeit und Pausen, Überstunden, Vergütung mit Fälligkeit, Mindestlohn, Urlaub, Kündigungsfristen nach § 622 BGB, Schriftform der Kündigung und Klagefrist, Tarifverträge, Fortbildung und betriebliche Altersversorgung. Mit einer Ausschlussfrist, die den Mindestlohn ausnimmt und nur Textform verlangt. Ausfüllen, zweimal ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
Aufhebungsvertrag (Arbeitsverhältnis)
Aufhebungsvertrag zur einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Beendigungszeitpunkt, Vergütung und Freistellung, Abfindung, Resturlaub, qualifiziertes Arbeitszeugnis mit vereinbarter Note, Arbeitspapiere und Erledigungsklausel. Die Vorbemerkung hält den Anlass fest, der über die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld entscheidet (§ 159 SGB III), und der Vertrag warnt vor Sperrzeit, Ruhen und Meldepflicht. Nach § 623 BGB ist er nur wirksam, wenn er ausgedruckt und von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben wird – die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Befristeter Arbeitsvertrag
Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG, bis zu zwei Jahre) oder mit Sachgrund wie Vertretung, vorübergehendem Bedarf oder Erprobung, mit allen Angaben nach § 2 Nachweisgesetz, Mindestlohn, Urlaub, Kündigung während der Laufzeit und einer Ausschlussfrist, die den Mindestlohn ausnimmt. Die Befristung bedarf der Schriftform: Beide Seiten unterschreiben vor dem ersten Arbeitstag, sonst gilt der Vertrag als unbefristet (§ 14 Abs. 4, § 16 TzBfG).
Zusatzvereinbarung Homeoffice und mobiles Arbeiten
Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über Homeoffice und mobiles Arbeiten: Beginn und Umfang, Wahl zwischen mobilem Arbeiten und Telearbeit nach § 2 Abs. 7 ArbStättV, Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Zeiterfassung, Arbeitsmittel und Kostenpauschale, Datenschutz in der Wohnung, Arbeitsschutz, Unfallversicherung, keine Arbeit aus dem Ausland ohne gesonderte Vereinbarung und Kündigung der Vereinbarung. Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht – deshalb wird es vereinbart. Ausfüllen, ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
Außergerichtlicher Vergleich (Griechenland)
Eine griechische privatschriftliche Vereinbarung, mit der zwei Parteien einen Streit durch gegenseitiges Nachgeben beenden oder vermeiden (Art. 871 des griechischen Zivilgesetzbuchs): worum es im Streit geht, was jede Seite akzeptiert, wer wem wie viel bis wann zahlt und welche Ansprüche erlöschen. Ein Notar ist nur nötig, wenn der Vergleich ein Recht an einem Grundstück begründet oder überträgt. Mit einem bestimmten Betrag, einem festen Zahlungstermin und beiden Unterschriften ist er das Dokument, auf das ein Zahlungsbefehl beantragt wird, wenn der Vergleich nicht eingehalten wird.
Außergerichtlicher Vergleich – ugoda pozasądowa (Polen)
Ein polnischer Vergleich, der einen Streit ohne Gericht beendet – über eine Zahlung, einen Schaden, eine Mietabrechnung oder eine Dienstleistung: die Parteien mit PESEL-Nummern, der Streit, was jede Seite zugesteht, Betrag, Frist und Konto für die Zahlung und die Erklärung, dass mit der Erfüllung des Vergleichs die betroffenen Ansprüche erledigt sind (Art. 917 des polnischen Zivilgesetzbuchs). Er erklärt, dass ein solcher Vergleich für sich allein nicht vollstreckbar ist und wie er es wird, wenn die andere Seite nicht leistet.