Immobilien: Vorlagen und Formulare
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Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG
Die schriftliche Bestätigung, die der Wohnungsgeber – der Vermieter, ein untervermietender Hauptmieter oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung – nach § 19 BMG ausstellen muss, damit sich die einziehende Person innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden kann. Sie enthält, was das Gesetz verlangt: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, den Namen des Eigentümers, wenn es ein anderer ist, Einzug oder Auszug mit Datum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller meldepflichtigen Personen, dazu den Hinweis auf das Verbot der Scheinanmeldung. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und übergeben.
Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution
Das Schreiben, mit dem Sie nach dem Auszug Ihre Mietkaution zurückfordern: Es nennt Mietende, Rückgabe und Höhe der Kaution, verlangt bis zu einer Frist die Rückzahlung einschließlich der Zinsen (§ 551 Abs. 3 BGB) – oder die Freigabe des Kautionssparbuchs oder der Bürgschaft –, fordert eine nachvollziehbare Abrechnung mit Belegen und begrenzt einen Einbehalt auf einen angemessenen Teil für die noch offene Betriebskostenabrechnung. Eine feste gesetzliche Rückzahlungsfrist gibt es nicht; das Schreiben verspricht deshalb keine. Zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden.
Mietvertrag Wohnung unbefristet, wahlweise mit Kündigungsverzicht
Der übliche Mietvertrag für eine Wohnung auf unbestimmte Zeit – und der richtige für alle, die einen „befristeten Mietvertrag“ mit fester Mindestdauer suchen: Der wählbare beiderseitige Kündigungsverzicht bindet beide Seiten bis zu vier Jahre, so weit der BGH es zulässt, ohne den Grund, den ein Zeitmietvertrag nach § 575 BGB bräuchte. Sonst kündigt der Mieter mit drei Monaten Frist, der Vermieter nur mit gesetzlichem Grund. Mit Kaution nach § 551 BGB, Betriebskosten nach der BetrKV, Staffel- oder Indexmiete, Angaben zur Mietpreisbremse und Schönheitsreparaturen, die der Rechtsprechung standhalten. Ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung
Das Schreiben, mit dem Sie den Vermieter um die Erlaubnis bitten, ein Zimmer oder die ganze Wohnung unterzuvermieten – ohne sie dürfen Sie die Wohnung keinem Dritten überlassen (§ 540 BGB). Es nennt die Räume, den Zeitraum und den Untermieter mit Geburtsdatum und Anschrift, begründet das Interesse, das nach Vertragsschluss entstanden ist, beruft sich beim Teil der Wohnung auf den Anspruch nach § 553 BGB und weist auf das Sonderkündigungsrecht bei Verweigerung hin. Die Vermietung an Feriengäste ist eine eigene Wahl, weil die gewöhnliche Erlaubnis sie nicht deckt. Zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden.
Untermietvertrag für ein WG-Zimmer
Der Vertrag, mit dem der Hauptmieter einer Wohnung ein Zimmer seiner WG untervermietet: Zimmer und Mitbenutzung von Küche und Bad, Miete mit Nebenkostenpauschale, Kaution nach § 551 BGB, Hausregeln und Kündigung. Er hält die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung fest (§ 540 BGB) und richtet die Kündigung danach, ob das Zimmer möbliert ist und der Hauptmieter selbst in der Wohnung wohnt – dann gilt die kurze Frist bis zum 15. zum Monatsende (§ 573c Abs. 3 BGB). Unbefristet oder mit Enddatum, etwa für ein Semester. Ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug (Rückgabeprotokoll)
Das Rückgabeprotokoll für den Auszug aus einer Mietwohnung: Vermieter und Mieter halten bei der Begehung die Zählerstände für die Schlussabrechnung fest, jeden zurückgegebenen Schlüssel, den Zustand jedes Raums, die Schäden, die der Vermieter beanstandet, neben der Stellungnahme des Mieters, Vereinbarungen dazu sowie die neue Anschrift und das Konto für die Kaution. Der Tag der Rückgabe zählt: Sechs Monate danach verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung (§ 548 BGB). Zum Ausdrucken, gemeinsamen Ausfüllen und Unterschreiben.
Mängelanzeige mit Mietminderung
Das Schreiben, mit dem Sie dem Vermieter einen Mangel der Mietwohnung anzeigen – Schimmel, Heizungsausfall, Wasserschaden, defekte Fenster – und die Minderung der Miete geltend machen. Die Anzeige ist Pflicht: Ohne sie entfällt die Minderung, soweit der Vermieter den Mangel hätte beheben können (§ 536c BGB). Das Schreiben beschreibt den Mangel, setzt eine Frist zur Beseitigung, berechnet die Minderung aus der Bruttomiete, lässt Sie wählen, ob Sie unter Vorbehalt voll zahlen (der sicherere Weg) oder sofort kürzen, und kündigt die Aufrechnung nach § 556b Abs. 2 BGB an. Zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden.
Fristlose Kündigung wegen Mietrückstands, hilfsweise ordentliche Kündigung
Die Kündigung des Vermieters, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist: fristlos nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB und zugleich hilfsweise ordentlich nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB – denn zahlt der Mieter nach, wird nur die fristlose Kündigung unwirksam (BGH VIII ZR 106/23). Das Schreiben nennt den Kündigungsgrund und jeden offenen Monat, setzt eine Frist zur Rückgabe, widerspricht der stillschweigenden Verlängerung und belehrt über den Widerspruch in Textform. Schriftform: ausdrucken und von allen Vermietern eigenhändig unterschreiben.
Wohnungsübergabeprotokoll beim Einzug mit Inventar- und Schlüsselliste
Das Übergabeprotokoll für den Einzug in eine Mietwohnung: Vermieter und Mieter halten bei der gemeinsamen Begehung die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung fest, jeden übergebenen Schlüssel, den Zustand jedes Raums und die mitvermietete Einrichtung als Inventarliste. Mängel, die schon vorhanden sind, werden nur unter Vorbehalt angenommen – sonst entfallen für sie später Minderung und Schadensersatz (§ 536b BGB). Zum Ausdrucken, gemeinsamen Ausfüllen und Unterschreiben durch beide Seiten, mit Fotos als Anlage.
Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung mit Antrag auf Belegeinsicht
Das Schreiben an den Vermieter, wenn die Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) falsch oder nicht nachvollziehbar ist: Es erhebt Einwendungen gegen die einzelnen Positionen innerhalb der Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB, verlangt Einsicht in Rechnungen, Verträge und Verbrauchswerte – seit 2025 darf der Vermieter die Belege auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB) –, fordert eine berichtigte Abrechnung und hält nur den strittigen Teil einer Nachzahlung zurück. Keine Form vorgeschrieben; zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden.
Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter
Die Kündigung Ihrer Mietwohnung mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten (§ 573c BGB): Geht sie spätestens am dritten Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Das Schreiben kündigt zum gewünschten Datum, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin, und beruft sich auf Wunsch auf das Sonderkündigungsrecht nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB) oder einer verweigerten Untervermietung (§ 540 BGB). Die Kündigung braucht die Schriftform (§ 568 BGB): ausdrucken und von allen Mietern eigenhändig unterschreiben – per E-Mail ist sie unwirksam.
Mietvertrag Wohnung befristet (Zeitmietvertrag nach § 575 BGB)
Der Zeitmietvertrag für eine Wohnung – nur für den Fall, dass der Vermieter sie nach Ablauf selbst oder für Angehörige nutzen, abreißen oder wesentlich umbauen oder als Werkwohnung vermieten will. Diesen Grund nennt der Vertrag bei Abschluss konkret und schriftlich, wie § 575 BGB es verlangt; ohne ihn gilt jeder befristete Mietvertrag als unbefristet. Wer nur eine feste Mindestdauer möchte, nimmt den unbefristeten Mietvertrag mit Kündigungsverzicht. Mit Kaution nach § 551 BGB, Staffel- oder Indexmiete, Angaben zur Mietpreisbremse und Schönheitsreparaturen nach der Rechtsprechung des BGH. Ausdrucken und von beiden Seiten eigenhändig unterschreiben.
Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters
Der Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer in der Wohnung, die der Vermieter selbst bewohnt – ob er Eigentümer ist oder selbst Mieter mit Erlaubnis zur Untervermietung –, mit Mitbenutzung von Küche und Bad. Für ein solches Zimmer gilt nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB nur ein eingeschränkter Mieterschutz: keine Mietpreisbremse, keine Regeln über Mieterhöhungen, Kündigung für beide Seiten bis zum 15. zum Monatsende ohne Grund. Mit Einrichtungsliste, Nebenkostenpauschale, Kaution nach § 551 BGB, Hausregeln und wahlweise festem Enddatum. Ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
Widerspruch gegen die Kündigung des Vermieters (Härteeinwand nach § 574 BGB)
Das Schreiben, mit dem Sie einer ordentlichen Kündigung des Vermieters – etwa wegen Eigenbedarfs – widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, weil der Auszug für Sie oder Ihren Haushalt eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre (§ 574 BGB), etwa wegen hohen Alters, Krankheit, Schwangerschaft, Kindern in der Schule oder fehlenden bezahlbaren Ersatzwohnraums. Seit dem 01.01.2025 genügt die Textform (§ 574b BGB); der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter sein. Das Schreiben nennt die Gründe und erkennt die Kündigung nicht an.
Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Die ordentliche Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB): Das Schreiben nennt, wie es § 573 Abs. 3 BGB verlangt, die Person, die einziehen soll, ihr Verhältnis zum Vermieter, ihre derzeitige Wohnsituation und die Gründe für den Bedarf, gibt die Frist nach der Wohndauer an (drei, sechs oder neun Monate), widerspricht der stillschweigenden Verlängerung und belehrt über das Widerspruchsrecht des Mieters in Textform (§ 574b BGB). Schriftform: ausdrucken und von allen Vermietern eigenhändig unterschreiben.
Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB
Das Schreiben, mit dem der Vermieter den Mieter um Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bittet (§ 558 BGB) – einseitig erhöhen kann er nicht. Es nennt bisherige und neue Nettokaltmiete, begründet die Erhöhung mit Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a BGB), teilt die Werte eines qualifizierten Mietspiegels mit, hält die Kappungsgrenze von 20 oder 15 Prozent und die Wartefrist von 15 Monaten ein und setzt die Zustimmungsfrist; eine Zustimmungserklärung zum Unterschreiben ist angefügt. Textform genügt.