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Einwilligung in Fotoaufnahmen und die Verwendung des Bildes (Bulgarien)
Für Fotografen, Agenturen, Schulen und Veranstalter – das Bild einer erkennbaren Person zählt zu den personenbezogenen Daten, und seine Verwendung für Werbung oder Veröffentlichungen erfordert eine Einwilligung. Die Erklärung legt fest, wo und wie lange das Material verwendet wird, ob ein Honorar gezahlt wird und ob die Person namentlich genannt wird. Für ein Kind unterschreibt ein Elternteil.
Antrag auf erneute Prüfung einer Entscheidung (Bulgarien)
Das allgemeine Dokument für den Fall, dass eine Behörde etwas abgelehnt hat und Sie meinen, die Ablehnung beruhe auf unvollständigen oder falschen Angaben. Der Antrag bezeichnet die Entscheidung nach Nummer und Datum, sagt konkret, was Sie daran bestreiten, und legt die neue Tatsache oder das neue Dokument dar, das Sie vorbringen. Er ersetzt keinen Rechtsbehelf und hält dessen Fristen nicht auf – gibt es eine Anfechtungsfrist, behalten Sie sie gesondert im Blick.
Einspruch gegen eine Disziplinarstrafe (Bulgarien)
Eine Anordnung, mit der eine Disziplinarstrafe verhängt wird, wird schriftlich und schnell angefochten – die Frist läuft ab ihrer Zustellung, notieren Sie also als Erstes das Datum, an dem Sie sie erhalten haben. Der Einspruch sagt konkret, welche der vorgeworfenen Verstöße Sie bestreiten und warum: Sie wurden nicht angehört, die Handlung wurde nicht begangen, die Strafe entspricht nicht der Schwere. Bewahren Sie eine Kopie mit Eingangsnummer auf.
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG
Die schriftliche Bestätigung, die der Wohnungsgeber – der Vermieter, ein untervermietender Hauptmieter oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung – nach § 19 BMG ausstellen muss, damit sich die einziehende Person innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden kann. Sie enthält, was das Gesetz verlangt: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, den Namen des Eigentümers, wenn es ein anderer ist, Einzug oder Auszug mit Datum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller meldepflichtigen Personen, dazu den Hinweis auf das Verbot der Scheinanmeldung. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und übergeben.
Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats – Einzugsermächtigung widerrufen
Schreiben an den Zahlungsempfänger – Fitnessstudio, Versicherung, Verein, Versandhändler oder Inkassounternehmen –, mit dem Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung) widerrufen. Es nennt Mandatsreferenz, Gläubiger-Identifikationsnummer und IBAN, untersagt weitere Abbuchungen ab Zugang und sagt, wie es mit den Zahlungen weitergeht: Sie überweisen selbst, der Vertrag ist beendet, oder Sie zahlen künftig von einem anderen Konto. Der Widerruf beendet weder den Vertrag noch Ihre Zahlungspflicht. Wird trotzdem abgebucht, holen Sie eine SEPA-Basislastschrift über Ihre Bank binnen acht Wochen ohne Begründung zurück (§ 675x BGB).
Ratenzahlungsvereinbarung unter Privatleuten
Eine Ratenzahlungsvereinbarung, mit der ein privater Gläubiger einem Schuldner erlaubt, eine offene Forderung in monatlichen Raten zu begleichen – etwa ein privates Darlehen, eine Kaution oder einen Schaden. Mit Bestätigung der Forderung, Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten, zinsloser Stundung bei pünktlicher Zahlung, Verfallklausel bei zwei versäumten Raten und Verzugszinsen nach § 288 BGB. Nur für private Gläubiger: Gewährt ein Unternehmen einem Verbraucher Raten, kann das Verbraucherkreditrecht gelten (§ 506 BGB). Ausdrucken und von beiden unterschreiben.
Gesellschaftsvertrag einer GbR
Der GbR-Vertrag nach dem seit 1. Januar 2024 geltenden Recht (§§ 705 ff. BGB in der Fassung des MoPeG) für zwei oder drei Freiberufler, Selbstständige oder ein kleines Team: Name und Sitz, ob die Gesellschaft als eGbR im Gesellschaftsregister eingetragen wird, Zweck, Beiträge und Beteiligung, Geschäftsführung und Vertretung, Beschlüsse, Gewinn und Verlust, Kündigung, Ausscheiden, Tod eines Gesellschafters, Abfindung und Auflösung. Der Vertrag selbst braucht keinen Notar; nur die Anmeldung zum Gesellschaftsregister wird notariell beglaubigt.
Antrag auf Einsicht in die Behandlungsakte und Herausgabe einer Kopie
Das Schreiben an die Arztpraxis, das Krankenhaus oder die Therapiepraxis, mit dem Sie Einsicht in Ihre Behandlungsakte – früher Patientenakte oder Krankenakte – und eine vollständige Kopie verlangen. Es stützt sich auf § 630g BGB in der seit 06.02.2026 geltenden Fassung, nach der die erste Kopie kostenlos ist, auch elektronisch, und auf Art. 15 DSGVO mit der Monatsfrist. Sie wählen Kopie oder Einsicht und Kopie und den Weg: E-Mail, Post oder Abholung. Nicht gemeint ist die elektronische Patientenakte (ePA) der Krankenkasse.
Schlichtungsantrag gegen die Bank – Ombudsmann oder Schlichtungsstelle
Antrag auf ein Schlichtungsverfahren, wenn Ihre Bank oder Sparkasse Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen hat – an den Ombudsmann der privaten Banken, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband oder eines regionalen Sparkassenverbands, die Kundenbeschwerdestelle des BVR für Volks- und Raiffeisenbanken oder die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank. Er nennt Bank, Vertrag, Ihre Beschwerde und deren Ergebnis, schildert den Streit, beziffert die Forderung und enthält die üblichen Erklärungen. Beim Ombudsmann der privaten Banken ist das Verfahren für Verbraucher kostenlos, und sein Spruch bindet die Bank bis 10.000 €.
Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB
Ein Schuldanerkenntnis, mit dem der Schuldner schriftlich bestätigt, dem Gläubiger einen bestimmten Betrag zu schulden – mit Grund der Schuld, Zahlungstermin oder Raten, Konto des Gläubigers und Verfallklausel. Es begründet die Zahlungspflicht selbständig und lässt die Verjährung neu beginnen. Wichtig: Es ist nur wirksam, wenn es auf Papier ausgedruckt und vom Schuldner eigenhändig unterschrieben wird, denn die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 781 Satz 2 BGB). Eine E-Mail, ein Scan oder eine digital signierte Datei genügen nicht.
Quittung über eine Zahlung (Empfangsbestätigung)
Eine Quittung nach § 368 BGB, mit der der Zahlungsempfänger bestätigt, Geld erhalten zu haben – bar oder per Überweisung, etwa für die Rückzahlung eines Privatdarlehens, eine Rate, eine Kaution oder einen privaten Verkauf. Mit Betrag in Ziffern und Worten, Datum, Zahlungsart, Grund der Zahlung und der Angabe, ob die Schuld damit vollständig getilgt ist oder welcher Rest offen bleibt. Wer zahlt, kann die Quittung bei der Zahlung verlangen; ausdrucken und vom Empfänger von Hand unterschreiben lassen.
Außergerichtlicher Vergleich über eine Geldforderung
Eine Vergleichsvereinbarung nach § 779 BGB, mit der Gläubiger und Schuldner einen Streit über eine Geldforderung ohne Gericht beilegen: Ausgangslage, Vergleichsbetrag, Zahlung in einer Summe oder in Raten, die Folgen eines Zahlungsrückstands (sofortige Fälligkeit oder Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung), Verzicht auf den Rest, Abgeltungsklausel und Kosten. Für Streit um offene Rechnungen, Darlehen, Kautionen oder Schäden. Keine Form vorgeschrieben – ausdrucken, beide unterschreiben, jeder erhält ein Exemplar.
Darlehensvertrag unter Privatleuten (Privatdarlehen)
Ein Darlehensvertrag für Geld, das sich Privatpersonen leihen – unter Freunden, in der Familie oder zwischen Bekannten. Er hält den Betrag fest, die Auszahlung per Überweisung, den Zins oder die Zinslosigkeit, die Rückzahlung in einer Summe oder in Raten, die vorzeitige Rückzahlung, Verzugszinsen nach § 288 BGB und die Kündigungsfrist von drei Monaten nach § 488 BGB, wenn kein Termin vereinbart ist. Nur für private Darlehensgeber: Wer gewerblich Kredite vergibt, unterliegt dem Verbraucherkreditrecht. Keine Form vorgeschrieben – ausdrucken, beide unterschreiben, jeder erhält ein Exemplar.
Antrag auf Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Schreiben an Ihre Bank oder Sparkasse, mit dem Sie verlangen, dass Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird – jederzeit möglich, auch bei einem Konto im Minus und nach einer Kontopfändung (§ 850k ZPO). Die Bank muss spätestens ab dem vierten Geschäftstag nach dem Antrag umstellen; verlangen Sie die Umwandlung binnen eines Monats nach der Pfändung, wirkt der Schutz zurück. Mit der Versicherung, dass Sie kein weiteres P-Konto führen, und der Angabe zur Bescheinigung über höhere Freibeträge (§ 903 ZPO). Geschützt sind seit dem 01.07.2026 monatlich 1.590 €; der Betrag ändert sich jedes Jahr zum 1. Juli.
Beschwerde bei der Bank oder Sparkasse
Schriftliche Beschwerde an Ihre Bank oder Sparkasse – über eine fehlerhafte Überweisung, eine Kartenzahlung, Entgelte, eine Kontosperre, einen Kredit oder eine Geldanlage. Sie schildert den Vorgang, nennt die verlangte Abhilfe und setzt die Antwortfrist: bei Zahlungsdiensten 15 Geschäftstage, ausnahmsweise 35 (§ 62 ZAG). Die Beschwerde bei der Bank ist zugleich Voraussetzung für die Schlichtung beim Ombudsmann der privaten Banken, bei der Schlichtungsstelle der Sparkassen, der Kundenbeschwerdestelle des BVR oder der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank (§ 14 VSBG).
Antrag auf eine Zweitschrift eines Zeugnisses
Das Schreiben, mit dem Sie bei Ihrer früheren Schule eine Zweitschrift eines verlorenen oder beschädigten Zeugnisses beantragen, etwa des Abiturzeugnisses oder eines Abschlusszeugnisses. Es nennt das Zeugnis, das Jahr der Ausstellung, die Jahre des Schulbesuchs und Ihren Namen zur Schulzeit, bittet nach einer Namensänderung um den heutigen Namen und fragt vorab nach einer Gebühr. Ist die Schule geschlossen, geht es an die Schule, die ihre Unterlagen verwahrt, oder an die Schulverwaltung des Schulträgers. Gebühren und Verfahren regelt jedes Land selbst; in Brandenburg nehmen die Schulämter Anträge auf ihrem eigenen Formular entgegen, das Sie dort erhalten.
Urlaubsantrag (Antrag auf Erholungsurlaub)
Der Urlaubsantrag an den Arbeitgeber: Erholungsurlaub für einen bestimmten Zeitraum beantragen, mit der Zahl der Arbeitstage und der Vertretung, und mit Bezug auf § 7 Abs. 1 BUrlG, nach dem die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Das Schreiben stellt klar, dass der Urlaub erst nach der Genehmigung angetreten wird, und lässt unten Platz für die Entscheidung des Arbeitgebers. Eine Form ist nicht vorgeschrieben: per E-Mail senden oder ausgedruckt abgeben.
Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution
Das Schreiben, mit dem Sie nach dem Auszug Ihre Mietkaution zurückfordern: Es nennt Mietende, Rückgabe und Höhe der Kaution, verlangt bis zu einer Frist die Rückzahlung einschließlich der Zinsen (§ 551 Abs. 3 BGB) – oder die Freigabe des Kautionssparbuchs oder der Bürgschaft –, fordert eine nachvollziehbare Abrechnung mit Belegen und begrenzt einen Einbehalt auf einen angemessenen Teil für die noch offene Betriebskostenabrechnung. Eine feste gesetzliche Rückzahlungsfrist gibt es nicht; das Schreiben verspricht deshalb keine. Zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden.
Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung
Das Schreiben, mit dem Sie den Vermieter um die Erlaubnis bitten, ein Zimmer oder die ganze Wohnung unterzuvermieten – ohne sie dürfen Sie die Wohnung keinem Dritten überlassen (§ 540 BGB). Es nennt die Räume, den Zeitraum und den Untermieter mit Geburtsdatum und Anschrift, begründet das Interesse, das nach Vertragsschluss entstanden ist, beruft sich beim Teil der Wohnung auf den Anspruch nach § 553 BGB und weist auf das Sonderkündigungsrecht bei Verweigerung hin. Die Vermietung an Feriengäste ist eine eigene Wahl, weil die gewöhnliche Erlaubnis sie nicht deckt. Zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden.
Untermietvertrag für ein WG-Zimmer
Der Vertrag, mit dem der Hauptmieter einer Wohnung ein Zimmer seiner WG untervermietet: Zimmer und Mitbenutzung von Küche und Bad, Miete mit Nebenkostenpauschale, Kaution nach § 551 BGB, Hausregeln und Kündigung. Er hält die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung fest (§ 540 BGB) und richtet die Kündigung danach, ob das Zimmer möbliert ist und der Hauptmieter selbst in der Wohnung wohnt – dann gilt die kurze Frist bis zum 15. zum Monatsende (§ 573c Abs. 3 BGB). Unbefristet oder mit Enddatum, etwa für ein Semester. Ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug (Rückgabeprotokoll)
Das Rückgabeprotokoll für den Auszug aus einer Mietwohnung: Vermieter und Mieter halten bei der Begehung die Zählerstände für die Schlussabrechnung fest, jeden zurückgegebenen Schlüssel, den Zustand jedes Raums, die Schäden, die der Vermieter beanstandet, neben der Stellungnahme des Mieters, Vereinbarungen dazu sowie die neue Anschrift und das Konto für die Kaution. Der Tag der Rückgabe zählt: Sechs Monate danach verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung (§ 548 BGB). Zum Ausdrucken, gemeinsamen Ausfüllen und Unterschreiben.
Mängelanzeige mit Mietminderung
Das Schreiben, mit dem Sie dem Vermieter einen Mangel der Mietwohnung anzeigen – Schimmel, Heizungsausfall, Wasserschaden, defekte Fenster – und die Minderung der Miete geltend machen. Die Anzeige ist Pflicht: Ohne sie entfällt die Minderung, soweit der Vermieter den Mangel hätte beheben können (§ 536c BGB). Das Schreiben beschreibt den Mangel, setzt eine Frist zur Beseitigung, berechnet die Minderung aus der Bruttomiete, lässt Sie wählen, ob Sie unter Vorbehalt voll zahlen (der sicherere Weg) oder sofort kürzen, und kündigt die Aufrechnung nach § 556b Abs. 2 BGB an. Zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden.
Wohnungsübergabeprotokoll beim Einzug mit Inventar- und Schlüsselliste
Das Übergabeprotokoll für den Einzug in eine Mietwohnung: Vermieter und Mieter halten bei der gemeinsamen Begehung die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung fest, jeden übergebenen Schlüssel, den Zustand jedes Raums und die mitvermietete Einrichtung als Inventarliste. Mängel, die schon vorhanden sind, werden nur unter Vorbehalt angenommen – sonst entfallen für sie später Minderung und Schadensersatz (§ 536b BGB). Zum Ausdrucken, gemeinsamen Ausfüllen und Unterschreiben durch beide Seiten, mit Fotos als Anlage.
Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung mit Antrag auf Belegeinsicht
Das Schreiben an den Vermieter, wenn die Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) falsch oder nicht nachvollziehbar ist: Es erhebt Einwendungen gegen die einzelnen Positionen innerhalb der Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB, verlangt Einsicht in Rechnungen, Verträge und Verbrauchswerte – seit 2025 darf der Vermieter die Belege auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB) –, fordert eine berichtigte Abrechnung und hält nur den strittigen Teil einer Nachzahlung zurück. Keine Form vorgeschrieben; zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden.