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Auskunftsbegehren nach Art 15 DSGVO – Datenschutz-Auskunft (Österreich)

Ihr Auskunftsbegehren an ein Unternehmen, einen Verein oder eine Stelle in Österreich: ob und welche Daten über Sie verarbeitet werden, zu welchen Zwecken, woher sie stammen, an wen sie gehen und wie lange sie gespeichert werden, mit einer kostenlosen Kopie (Art 15 DSGVO). Die Antwort ist binnen eines Monats fällig, verlängerbar um zwei Monate mit Begründung (Art 12 Abs 3 DSGVO). Bleibt sie aus, können Sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erheben (§ 24 DSG), die dafür ein eigenes Formular kostenlos bereitstellt. Keine Ausweiskopie als Bedingung.

Österreich
Antrag
Daten und Datenschutz
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Quittung – Zahlungsbestätigung (Österreich)

Eine Quittung nach § 1426 ABGB: Der Zahlungsempfänger bestätigt schriftlich, wer wann wie viel wofür gezahlt hat – bar oder per Überweisung – und ob damit die Schuld getilgt oder nur eine Teilzahlung geleistet ist, mit dem verbleibenden Rest. Wer zahlt, kann in Österreich jederzeit eine Quittung verlangen. Passt zum Privatdarlehen, zum Schuldanerkenntnis, zum Vergleich und zur Ratenvereinbarung. Ausfüllen, ausdrucken und vom Empfänger der Zahlung unterschreiben lassen.

Österreich
Quittung
Geld und Schulden
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Schlichtungsantrag an die E-Control – Strom und Gas (Österreich)

Die E-Control bietet für ihre Schlichtungsstelle ein eigenes kostenloses Online-Formular an. Dieses Dokument ist Ihr schriftlicher Antrag – zum Versenden per Post oder E-Mail oder als fertiger Text zum Einfügen in das Formular: Unternehmen, Zählpunkt, Sachverhalt, Ihre vorherige Beschwerde und die Antwort darauf, Ihr Anliegen und der strittige Betrag, mit der Zustimmung zur Weitergabe an das Unternehmen. Für Streit mit Strom- oder Gasunternehmen über Rechnungen, Wechsel oder Abschaltung (§ 26 E-ControlG). Kostenlos; die Unternehmen müssen mitwirken.

Österreich
Antrag
Verbraucher
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Schuldanerkenntnis – konstitutiv oder deklarativ (Österreich)

Ein Schuldanerkenntnis nach österreichischem Recht: Der Schuldner bestätigt, dem Gläubiger einen bestimmten Betrag zu schulden – mit Grund, Zahlung in einem Betrag oder in Raten, Konto und Terminsverlust. Sie wählen, ob es konstitutiv ist (es beseitigt einen Zweifel, der Betrag wird unabhängig vom Grund geschuldet) oder deklarativ (es kehrt die Beweislast um). Beide unterbrechen die Verjährung (§ 1497 ABGB). Eine besondere Form schreibt das ABGB nicht vor; beide unterschreiben zum Beweis. Zwischen Ehegatten und eingetragenen Partnern nur als Notariatsakt gültig (§ 1 Abs 1 lit b NotAktsG). Ausdrucken und unterschreiben.

Österreich
Protokoll
Geld und Schulden
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Außergerichtlicher Vergleich über eine Geldforderung (Österreich)

Ein Vergleich nach §§ 1380 ff ABGB, mit dem Gläubiger und Schuldner einen Streit über eine Geldforderung durch beiderseitiges Nachgeben bereinigen: strittige Forderung, Vergleichsbetrag, Zahlung in einem Betrag oder in Raten, Terminsverlust, Bereinigungsklausel und wer die Gebühr trägt. Wichtig: Ein schriftlicher außergerichtlicher Vergleich kostet in Österreich eine Rechtsgeschäftsgebühr von 2 % vom Wert der beiderseitigen Leistungen, bei einem anhängigen Gerichtsverfahren 1 % (§ 33 TP 20 GebG). Einen sofort vollstreckbaren prätorischen Vergleich schließt man beim Bezirksgericht. Ausdrucken, beide unterschreiben.

Österreich
Vertrag
Geld und Schulden
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Nicht autorisierte Zahlung oder Kartenzahlung reklamieren – Erstattung von der Bank (Österreich)

Ihr Schreiben an die eigene Bank, wenn Konto oder Karte ohne Ihre Zustimmung belastet wurden – nach Kartenmissbrauch, Phishing oder einer doppelten Abbuchung – oder wenn Sie mit Karte gezahlt, aber nichts erhalten haben (Chargeback). Sie reklamieren die Umsätze und verlangen die Erstattung, die die Bank nach § 67 ZaDiG 2018 spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags leisten muss. Melden Sie sich unverzüglich, spätestens 13 Monate nach der Belastung (§ 65 ZaDiG 2018). Mit Sperrdatum, Anzeige bei der Polizei und Hinweis auf die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Kreditwirtschaft.

Österreich
Beschwerde und Widerspruch
Geld und Schulden
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Schlichtungsantrag bei der RTR – Handy, Internet, Telefon (Österreich)

Die RTR bietet für ihre Schlichtungsstelle ein eigenes kostenloses Online-Formular an. Dieses Dokument ist Ihr schriftlicher Antrag – zum Versenden per Post oder E-Mail oder als fertiger Text zum Einfügen in das Formular: Betreiber, Kunden- und Rufnummer, Sachverhalt, Ihr Einspruch beim Betreiber und dessen Antwort, Ihr Anliegen und der bestrittene Betrag, mit der Zustimmung zur Weitergabe. Für Streit über Rechnungen, Verträge, Kündigungen oder Leistungsmängel. Ist ein Rechnungseinspruch bei der RTR eingebracht, ist der bestrittene Betrag bis zum Ende des Verfahrens nicht fällig (§ 145 TKG 2021).

Österreich
Antrag
Verbraucher
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Kündigung Fitnessstudio-Vertrag oder Abo – Zeitschrift, Mitgliedschaft, Streaming (Österreich)

Kündigungsschreiben für den Vertrag mit dem Fitnessstudio und für laufende Abos in Österreich – Zeitschrift, Mitgliedschaft, Streaming oder Lieferabo. Sie kündigen ordentlich zum nächstmöglichen Termin, bei einem Zeitschriften- oder Lieferabo nach § 15 KSchG mit zwei Monaten Frist zum Ende des ersten Jahres und danach jedes Halbjahres, aus wichtigem Grund wie Krankheit oder Schwangerschaft, oder zum ursprünglichen Vertragsende, wenn Sie vor einer automatischen Verlängerung nicht erinnert wurden (§ 6 Abs 1 Z 2 KSchG). Mit Widerruf des Einziehungsauftrags und Bitte um Bestätigung des Endtermins.

Österreich
Mitteilung und Aufforderung
Verbraucher
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Kündigung Handyvertrag oder Internetvertrag (Österreich)

Kündigungsschreiben für Ihren Handy-, Festnetz- oder Internetvertrag bei einem Betreiber in Österreich: ordentlich zum nächstmöglichen Termin, zum Ende der Mindestvertragsdauer oder außerordentlich nach einer Vertrags- oder Entgeltänderung, die nicht nur zu Ihren Gunsten ist – dann ohne Restentgelt (§ 135 TKG 2021). Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer gilt höchstens ein Monat Kündigungsfrist. Mit Kunden-, Vertrags- und Rufnummer, dem Widerruf des Einziehungsauftrags und der Bitte um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes. Unterschreiben und eingeschrieben senden.

Österreich
Mitteilung und Aufforderung
Verbraucher
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Mahnung – letzte Zahlungsaufforderung vor der Mahnklage (Österreich)

Die letzte Mahnung vor dem Gericht, nach österreichischem Recht: mit offenem Betrag, Fälligkeit, Zahlungsfrist, Konto und Verzugszinsen – 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB) oder zwischen Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz samt € 40 Pauschale (§§ 456, 458 UGB). Sie kündigt die Mahnklage an: Für Geldforderungen bis € 75.000 erlässt das Gericht einen bedingten Zahlungsbefehl (§ 244 ZPO), der ohne Einspruch binnen vier Wochen vollstreckbar wird. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden – entscheidend ist der Zugang beim Schuldner.

Österreich
Mitteilung und Aufforderung
Geld und Schulden
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Kleinunternehmer-Rechnung ohne Umsatzsteuer (Österreich)

Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer, die ohne Umsatzsteuer abrechnen: mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994, Name und Anschrift beider Seiten, Rechnungsnummer, Datum, Leistung und Rechnungsbetrag. Seit 01.01.2025 gilt die Befreiung bis € 55.000 Jahresumsatz (brutto), mit 10 % Toleranz im laufenden Jahr, und Kleinunternehmer dürfen auch über € 400 vereinfacht abrechnen. Weist ein Kleinunternehmer dennoch Umsatzsteuer aus, schuldet er sie aufgrund der Rechnung, bis er diese berichtigt (§ 11 Abs 12 UStG).

Österreich
Rechnung
Unternehmen
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Reklamation der Pauschalreise: Preisminderung, Schadenersatz, entgangene Urlaubsfreude (Österreich)

Die Reklamation an den Reiseveranstalter nach einer mangelhaften Pauschalreise: Sie fordern eine angemessene Preisminderung für jeden betroffenen Zeitraum, Schadenersatz und bei einer erheblichen Vertragswidrigkeit Ersatz für entgangene Urlaubsfreude (§ 12 Pauschalreisegesetz, PRG), mit Gesamtbetrag, Zahlungsfrist und Konto. Der Brief verweist auf Ihre Mängelanzeige vor Ort (§ 11 Abs 2 PRG) und kündigt Schlichtung oder Klage an. Belege, Fotos und die Bestätigung der Reiseleitung legen Sie bei. Unterschreiben, eingeschrieben oder per E-Mail senden und den Beleg aufbewahren.

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Beschwerde und Widerspruch
Verbraucher
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Preisminderung oder Vertragsauflösung wegen eines Mangels (Österreich)

Die Erklärung an den Verkäufer, wenn Verbesserung oder Austausch einer mangelhaften Ware gescheitert sind: Sie verlangen eine angemessene Preisminderung oder die Auflösung des Kaufvertrags (früher Wandlung) und nennen Grund, Betrag, Zahlungsfrist und Konto. Nach § 12 VGG für Verbraucherkäufe ab 2022 und § 932 ABGB. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Auflösung ausgeschlossen, die Preisminderung bleibt. Nach der Auflösung trägt der Verkäufer die Kosten der Rückgabe. Die Rechte müssen spätestens drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bei Gericht geltend gemacht werden (§ 28 VGG).

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Beschwerde und Widerspruch
Verbraucher
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Zahlungserinnerung und Mahnung an Unternehmer (Österreich)

Mahnschreiben an ein anderes Unternehmen, das eine Rechnung nicht bezahlt hat – als freundliche Zahlungserinnerung oder als letzte Mahnung vor dem Zahlungsbefehl. Es nennt Rechnung, Fälligkeit und Verzugsbeginn, berechnet die Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank (§ 456 UGB), verlangt den Pauschalbetrag von € 40 für Betreibungskosten (§ 458 UGB) und setzt eine Zahlungsfrist. Den aktuellen Basiszinssatz tragen Sie selbst ein. Für Geschäfte zwischen Unternehmern; gegenüber Verbrauchern gelten andere Zinsen.

Österreich
Mitteilung und Aufforderung
Unternehmen
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Dienstleistungsvertrag zwischen Unternehmen (Österreich)

Dienstleistungsvertrag zwischen zwei Unternehmen für laufende oder einzelne Leistungen – Beratung, IT-Betreuung, Buchhaltung, Marketing –, bei denen sorgfältiges Tätigwerden geschuldet ist und kein bestimmter Erfolg. Geregelt sind Leistungsumfang, selbständige Durchführung, Laufzeit und Kündigung zum Monatsende, Entgelt mit Rechnung nach § 11 UStG 1994 und den Verzugsfolgen der §§ 456 und 458 UGB, Nachbesserung, Vertraulichkeit, Datenschutz, Rechte an Arbeitsergebnissen und Haftung. Beide Parteien mit Firmenbuchnummer und UID-Nummer. Für ein geschuldetes Ergebnis gibt es den Werkvertrag.

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Vertrag
Unternehmen
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Kleinbetragsrechnung bis € 400 (Österreich)

Vorlage für Rechnungen bis € 400 einschließlich Umsatzsteuer mit den vereinfachten Angaben des § 11 Abs 6 UStG 1994: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Bezeichnung der Waren oder Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, Gesamtbetrag einschließlich Steuer und Steuersatz. Kunde, fortlaufende Nummer und UID-Nummer sind nicht vorgeschrieben. Für kleine Aufträge und Belege, die ein Kunde für seine Buchhaltung braucht – auf Papier oder als PDF.

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Rechnung
Unternehmen
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Rechnung mit Umsatzsteuer nach § 11 UStG 1994 (Österreich)

Rechnungsvorlage mit allen Angaben, die § 11 UStG 1994 für eine Rechnung über € 400 brutto verlangt: Name und Anschrift beider Seiten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Tag oder Zeitraum der Leistung, Menge und Bezeichnung, Entgelt, Steuersatz und Umsatzsteuer, Ihre UID-Nummer und – über € 10.000 brutto – die UID-Nummer des Kunden. Mit Zeile für die Firmenbuchdaten nach § 14 UGB und Bankverbindung. Österreich kennt zwischen Unternehmen keine E-Rechnungspflicht: Die Vorlage bleibt auf Papier und als PDF verwendbar.

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Rechnung
Unternehmen
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Freier Dienstvertrag mit Dienstzettel (Österreich)

Freier Dienstvertrag nach § 4 Abs 4 ASVG für Personen, die für einen Auftraggeber über eine Zeit Dienstleistungen erbringen, ohne an Arbeitszeit, Arbeitsort und Weisungen gebunden zu sein. Er enthält alle Angaben des Dienstzettels nach § 1164a ABGB, sodass kein eigener Dienstzettel nötig ist: Beginn und Dauer, Probemonat nach Wahl, die seit 01.01.2026 geltenden Kündigungsfristen von vier und sechs Wochen, Tätigkeit, Entgelt mit Fälligkeit und Auszahlung, Sozialversicherungsträger und BV-Kasse, anzuwendender Kollektivvertrag – dazu Datengeheimnis und Rechte an Arbeitsergebnissen.

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Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung – NDA (Österreich)

Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) für Gespräche zwischen Unternehmen in Österreich über eine Zusammenarbeit, ein Projekt, eine Lizenz oder einen Unternehmenskauf. Gestützt auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach den §§ 26a ff UWG: mit Zweck, Begriff der vertraulichen Information, Weitergabe nur an Befugte, ausdrücklichem Verbot des Reverse Engineering von Mustern und Prototypen, Rückgabe und Löschung, Dauer nach dem Ende der Gespräche und einer Vertragsstrafe nach Wahl. Beide Parteien mit Firmenbuchnummer; ausdrucken und unterschreiben.

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Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art 28 DSGVO (Österreich)

Auftragsverarbeitungsvertrag für Unternehmen in Österreich, die personenbezogene Daten von einem Dienstleister verarbeiten lassen – Hosting, Cloud, Lohnverrechnung, IT-Betreuung, Newsletter. Mit allen Mindestinhalten des Art 28 Abs 3 DSGVO, dem Datengeheimnis nach § 6 DSG, Regeln für weitere Auftragsverarbeiter, dem Ort der Verarbeitung und Beilagen für die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Subunternehmer. Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde. Die EU-Kommission stellt Standardvertragsklauseln kostenlos bereit; dies ist ein eigener Vertragstext.

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Daten und Datenschutz
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Werkvertrag mit einem Freelancer – neue Selbständige (Österreich)

Werkvertrag für Freelancer in Österreich, die als neue Selbständige nach dem GSVG bei der SVS versichert sind, etwa ohne Gewerbeberechtigung: für ein bestimmtes Ergebnis wie ein Logo, eine Übersetzung, einen Text oder eine Software. Mit Beschreibung des Werkes, selbständiger Ausführung, Warnpflicht nach § 1168a ABGB, Übernahme, Pauschalpreis oder Kostenvoranschlag, Werknutzungsrechten und Vertraulichkeit. Die Seite erklärt, was einen Werkvertrag vom freien Dienstvertrag unterscheidet: Entscheidend ist nach § 539a ASVG, wie die Arbeit tatsächlich erbracht wird.

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Werkvertrag zwischen Unternehmen (Österreich)

Werkvertrag zwischen zwei Unternehmen über ein bestimmtes Ergebnis – eine Software, eine Website, ein Gutachten, eine Planung oder einen Umbau. Mit Beschreibung des Werkes, Terminen, der Warnpflicht des Auftragnehmers nach § 1168a ABGB, einem eigenen Übernahmeverfahren, Pauschalpreis oder Kostenvoranschlag (§ 1170a ABGB), Zahlung nach der Übernahme mit den Verzugszinsen des UGB, Gewährleistung, Haftung, Werknutzungsrechten und Vertraulichkeit. Beide Parteien mit Firmenbuchnummer und UID-Nummer. Ausfüllen, ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.

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Rücktrittserklärung des Geschäftsführers einer GmbH (Österreich)

Die Erklärung, mit der ein Geschäftsführer einer österreichischen GmbH oder FlexCo nach § 16a GmbHG zurücktritt – mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund, sonst nach Ablauf von 14 Tagen oder zu einem späteren Tag. Sie geht gleichlautend an alle Gesellschafter; die übrigen Geschäftsführer und der Vorsitz eines Aufsichtsrats erhalten eine Kopie. Mit dem Ersuchen, das Erlöschen der Vertretungsbefugnis zum Firmenbuch anzumelden (§ 17 GmbHG), und einer Empfangsbestätigung, denn den Zugang muss der Geschäftsführer nachweisen können.

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Ruhendmeldung und Wiederaufnahme des Gewerbes (Österreich)

Die Anzeige an die Landeskammer der Wirtschaftskammer, dass Sie Ihr Gewerbe ruhen lassen oder nach dem Ruhen wieder ausüben – binnen drei Wochen nach § 93 Abs 1 GewO 1994. Mit Gewerbeinhaber, Gewerbe, Standort, GISA-Zahl und Stichtag, also den Angaben, die die Kammer für eine formlose Meldung braucht. Die Wirtschaftskammer stellt dafür auch ein eigenes Formular und ihre eServices kostenlos bereit; die Anzeige ist aber formfrei, und ein eigenes Schreiben per E-Mail oder Post genügt.

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