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Ruhendmeldung und Wiederaufnahme des Gewerbes (Österreich)
Die Anzeige an die Landeskammer der Wirtschaftskammer, dass Sie Ihr Gewerbe ruhen lassen oder nach dem Ruhen wieder ausüben – binnen drei Wochen nach § 93 Abs 1 GewO 1994. Mit Gewerbeinhaber, Gewerbe, Standort, GISA-Zahl und Stichtag, also den Angaben, die die Kammer für eine formlose Meldung braucht. Die Wirtschaftskammer stellt dafür auch ein eigenes Formular und ihre eServices kostenlos bereit; die Anzeige ist aber formfrei, und ein eigenes Schreiben per E-Mail oder Post genügt.
Fluggastrechte: Ausgleichsleistung bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung (Österreich)
Das Anspruchsschreiben an die Fluglinie, wenn Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet am Ziel ankam, kurzfristig annulliert wurde oder Sie nicht befördert wurden: Sie fordern die Ausgleichsleistung von € 250, € 400 oder € 600 je Fluggast nach Art 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, dazu ausgelegte Kosten für Verpflegung und Unterkunft, mit Zahlungsfrist und Konto. Antwortet die Fluglinie binnen sechs Wochen nicht oder nicht zufriedenstellend, hilft die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) kostenlos; dieses Schreiben ist der erste Schritt dorthin.
Beschwerde an den Strom- oder Gaslieferanten oder Netzbetreiber (Österreich)
Beschwerdeschreiben an Ihren Strom- oder Gaslieferanten oder an den Netzbetreiber in Österreich – zu einer falschen Jahresabrechnung, zu hohen Teilbeträgen, einem Zählerstand, dem Lieferantenwechsel oder einer angedrohten Abschaltung. Mit Kundennummer, Zählpunktnummer und Lieferanschrift, dem Problem, der verlangten Abhilfe und einer Antwortfrist. Die Beschwerde beim Unternehmen ist die Voraussetzung für die kostenlose Schlichtung bei der E-Control (§ 26 E-ControlG). Nach dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und dem GWG 2011. Unterschreiben und eingeschrieben senden.
Mängelanzeige bei der Pauschalreise vor Ort (Österreich)
Die schriftliche Mängelanzeige, die Sie noch im Urlaub der Reiseleitung oder Kontaktstelle des Reiseveranstalters übergeben: Sie listet die Vertragswidrigkeiten mit Datum auf, fordert Abhilfe bis zu einer Frist und behält Preisminderung, Schadenersatz und Ersatz für entgangene Urlaubsfreude vor. Nach § 11 Abs 2 Pauschalreisegesetz (PRG) informieren Sie den Veranstalter unverzüglich; eine unterlassene Mitteilung kann Ihnen als Mitverschulden angerechnet werden. Unten bestätigt die Reiseleitung den Eingang mit Datum und Uhrzeit.
Rücktritt vom Fernabsatz- oder Auswärtsgeschäft (Österreich)
Die Rücktrittserklärung für einen Online-Kauf, eine Bestellung per Telefon oder Katalog oder einen Vertrag, der außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde: Sie treten binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück (§ 11 FAGG) und verlangen Ihr Geld zurück. Der Brief nennt Bestellung, Erhalt und Waren in eigenem Wortlaut. Das Muster-Widerrufsformular im Anhang des FAGG ist kostenlos und genügt ebenso; eine Form ist nicht vorgeschrieben, und die rechtzeitige Absendung wahrt die Frist (§ 13 Abs 1 FAGG). Bei Verträgen, die ab 01.10.2026 online geschlossen werden, muss der Shop zusätzlich eine Rücktrittsfunktion anbieten (§ 13a FAGG).
Mängelrüge: Aufforderung zur Verbesserung oder zum Austausch (Österreich)
Die Mängelrüge an den Verkäufer, wenn eine gekaufte Ware einen Mangel hat: Sie machen die gesetzliche Gewährleistung geltend, verlangen nach Ihrer Wahl Verbesserung (Reparatur) oder Austausch und setzen eine Frist mit Datum. Nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) für Käufe ab 2022 und den §§ 922 ff ABGB, mit der Vermutung des ersten Jahres (§ 11 VGG). Wichtig: Die Rechte müssen spätestens drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bei Gericht geltend gemacht werden; der Brief allein hält diese Frist nicht auf. Unterschreiben, eingeschrieben oder per E-Mail senden und den Beleg aufbewahren.
Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung (Österreich)
Das Kündigungsschreiben an Ihren Kfz-Haftpflichtversicherer in Österreich für die vier häufigsten Fälle: zum Ende des Versicherungsjahres (§ 14 Abs 2 KHVG) – das ist der Jahrestag des Vertragsbeginns laut Polizze, nicht unbedingt der 31. Dezember, und die Kündigung muss einen Monat vorher einlangen –, nach einer Prämienerhöhung (§ 14a KHVG), nach einem Schadenfall (§ 158 VersVG) und nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens, dessen Versicherung mit übergegangen ist (§§ 69 ff VersVG). Mit Polizzennummer und Kennzeichen. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.
Vereinbarung über die Überlassung eines Kraftfahrzeugs mit Benützungsbewilligung (Österreich)
Die Vereinbarung, mit der Sie Ihr Auto einer anderen Person zum Fahren überlassen – Familie, Freunden oder Bekannten –, auch für Fahrten ins Ausland: Zeitraum, Zweck, erlaubte Länder, Prüfung des Führerscheins nach § 103 Abs 1 Z 3 KFG, Versicherung und Lenkerkreis, Kosten, Strafen und Schäden, Übergabe und Rückgabe. Bis zur Rückgabe nennen Sie auf eine Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG den Nutzer. Am Ende eine eigene Benützungsbewilligung mit kurzer englischer Zusammenfassung, die im Auto mitfährt. Ausfüllen, ausdrucken, beide unterschreiben.
Antrag auf Aufhebung eines Bescheides nach § 299 BAO (Österreich)
Der Antrag an das Finanzamt Österreich, einen Steuerbescheid aufzuheben, dessen Spruch nicht richtig ist (§ 299 BAO) – der Weg, wenn die Beschwerdefrist von einem Monat schon abgelaufen ist. Er ist binnen einem Jahr ab Bekanntgabe des Bescheides einzubringen (§ 302 BAO), bezeichnet den Bescheid und begründet, warum er unrichtig ist; mit der Aufhebung ergeht ein neuer Bescheid. Ob aufgehoben wird, liegt im Ermessen des Finanzamts. Über FinanzOnline, per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
Gesellschaftsvertrag einer GesbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Österreich)
Der GesbR-Vertrag für zwei oder drei Personen, die gemeinsam ein Projekt, eine Praxis oder ein kleines Unternehmen betreiben, nach den seit 01.01.2015 geltenden §§ 1175 ff ABGB: Name und Sitz, Zweck, Beiträge und Beteiligung, Geschäftsführung und Vertretung, Beschlüsse, Gewinn und Verlust, Haftung (§ 1199 ABGB), Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres mit sechs Monaten (§ 1209 ABGB), Ausscheiden, Tod und Abfindung. Eine GesbR braucht keine Form und wird nicht ins Firmenbuch eingetragen; ab den Umsatzschwellen des UGB wird sie zur OG oder KG.
Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist (Österreich)
Der Antrag an das Finanzamt Österreich, die einmonatige Frist für eine Bescheidbeschwerde zu verlängern (§ 245 Abs 3 BAO) – wenn Unterlagen fehlen oder die Zeit für die Begründung nicht reicht. Er ist vor Ablauf der Frist mit Gründen einzubringen, auch wiederholt, und hemmt die Frist bis zur Entscheidung, aber nie über den beantragten Tag hinaus (§ 245 Abs 4 BAO). Mit Bescheid, Zustellung, Fristende und gewünschtem Tag. Über FinanzOnline, per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
Mitteilung an die Kfz-Haftpflichtversicherung über den Verkauf des Autos (Österreich)
Der Brief, mit dem Sie nach dem Verkauf Ihres Autos Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer den Verkauf mitteilen, wie § 71 VersVG es verlangt: mit Polizzennummer, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Datum und Uhrzeit der Übergabe, Name und Anschrift des Käufers und dem Tag der Abmeldung. Sie ersuchen um Abrechnung und Erstattung der im Voraus bezahlten Prämie auf Ihr Konto oder um Umstellung auf ein Folgefahrzeug, und um eine Bestätigung über den Schadenverlauf. Eine Veräußerungsanzeige an eine Behörde gibt es in Österreich nicht. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.
Übergabeprotokoll beim Autoverkauf (Österreich)
Das Protokoll, das Verkäufer und Käufer bei der Übergabe eines verkauften Autos in Österreich gemeinsam ausfüllen: Datum und genaue Uhrzeit, Kilometerstand, Tank- oder Ladestand, sichtbare Schäden, Fahrbereitschaft, übergebene Papiere – Typenschein oder Datenauszug, Zulassungsschein, letztes § 57a-Gutachten („Pickerl“) – und Schlüssel, und ob das Auto abgemeldet oder noch angemeldet übergeben wird. Die Uhrzeit zählt: Bis zur Abmeldung bleibt der Verkäufer Zulassungsbesitzer und bekommt jede Lenkerauskunft. Ergänzt den Kaufvertrag. Ausfüllen, ausdrucken, beide unterschreiben.
Vollmacht zur Abmeldung, Anmeldung oder Ummeldung eines Kraftfahrzeugs (Österreich)
Die schriftliche Vollmacht, mit der Sie eine andere Person – etwa den Käufer Ihres Autos – bei einer Zulassungsstelle für sich handeln lassen: für die Abmeldung mit Rückgabe von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln, mit oder ohne Reservierung des Kennzeichens, für die Anmeldung auf Ihren Namen oder für die Hinterlegung nach § 52 KFG. Mit Ihren Daten und denen der bevollmächtigten Person, dem Fahrzeug mit Fahrgestellnummer und Kennzeichen und einer Gültigkeitsdauer. In allen Bundesländern gleich. Die Abmeldung selbst ist gebührenfrei. Ausfüllen, ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und im Original mitgeben.
Beschwerde gegen ein Straferkenntnis an das Landesverwaltungsgericht (Österreich)
Beschwerde gegen ein Straferkenntnis, etwa nach einem Verkehrsdelikt, an das Landesverwaltungsgericht – in Wien an das Verwaltungsgericht Wien –, eingebracht bei der Behörde, die das Straferkenntnis erlassen hat: mit allen Angaben, die § 9 VwGVG verlangt (Bescheid, Behörde, Gründe, Begehren, Rechtzeitigkeit), Beweisanbot und Antrag auf mündliche Verhandlung. Frist: vier Wochen ab Zustellung (§ 7 Abs 4 VwGVG). Die Strafe darf nicht erhöht werden (§ 42 VwGVG); bleibt die Beschwerde erfolglos, kommen 20 % der Strafe als Kosten hinzu, mindestens € 10 (§ 52 VwGVG).
Lenkerauskunft an die Behörde (Österreich)
Antwort des Zulassungsbesitzers auf die Aufforderung der Behörde, den Lenker zu nennen (§ 103 Abs 2 KFG 1967): mit Geschäftszahl, Kennzeichen, Zeitpunkt und Ort laut Aufforderung sowie Name und Anschrift der Person, die das Fahrzeug gelenkt oder abgestellt hat – oder der Person, die die Auskunft erteilen kann. Die Auskunft ist Pflicht, binnen zwei Wochen ab Zustellung, auch über Angehörige; eine falsche, unvollständige oder verspätete Auskunft kann bis zu € 5.000 kosten. Liegt der Aufforderung ein Antwortblatt bei oder bietet die Behörde eine Online-Auskunft an, können Sie auch diese kostenlos nutzen.
Gesellschafterbeschluss über die Bestellung oder Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers (Österreich)
Der Gesellschafterbeschluss einer österreichischen GmbH oder FlexCo über die Bestellung, die Abberufung oder den Wechsel eines Geschäftsführers – gefasst in der Generalversammlung oder als Umlaufbeschluss, den alle Gesellschafter unterschreiben (§ 34 GmbHG) –, mit der Annahme der Bestellung. Für das Firmenbuch werden die Unterschriften gerichtlich oder notariell beglaubigt (§ 17 GmbHG): Unterschrieben wird erst beim Bezirksgericht oder vor dem Notar, und Platz für den Beglaubigungsvermerk ist vorgesehen. Mit Firma, Sitz, FN und Firmenbuchgericht.
Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (privat an privat) (Österreich)
Der Kaufvertrag für den Autokauf von privat an privat in Österreich: das Fahrzeug mit Fahrgestellnummer, Typenschein oder Datenauszug und nächster § 57a-Begutachtung („Pickerl“), Kaufpreis und Zahlung, die Angaben des Verkäufers zu Kilometerstand, Unfällen und bekannten Mängeln, der Gewährleistungsausschluss mit seinen Grenzen nach dem ABGB und eine ausdrückliche Wahl zur Fahrbereitschaft. Dazu Datum und Uhrzeit der Übergabe, die Abmeldung nach § 43 Abs 4 KFG und die Lenkerauskunft bis dahin. Nicht für den Kauf vom Händler. Ausfüllen, zweimal ausdrucken, beide unterschreiben.
Einspruch gegen eine Strafverfügung (Österreich)
Vorlage für den Einspruch gegen eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft, des Magistrats oder der Landespolizeidirektion, etwa wegen eines Verkehrsdelikts: mit Geschäftszahl, Datum und Zustelltag, wahlweise gegen die ganze Strafverfügung oder ausdrücklich nur gegen die Strafhöhe (§ 49 VStG). Frist: zwei Wochen ab Zustellung; eine Begründung ist nicht nötig, E-Mail ist zulässig, die Postaufgabe am letzten Tag genügt. Gut zu wissen: Endet das Verfahren mit einem Straferkenntnis, kommen 10 % Kosten hinzu, mindestens € 10 (§ 64 VStG). Gegen ein Organmandat oder eine Anonymverfügung gibt es keinen Einspruch.
Geschäftsführervertrag einer GmbH (Österreich)
Der Vertrag zwischen einer österreichischen GmbH oder FlexCo und ihrem Geschäftsführer, getrennt von der Bestellung durch die Gesellschafter: Aufgaben und Sorgfalt (§ 25 GmbHG), Umfang der Tätigkeit, Bruttomonatsgehalt 14- oder 12-mal jährlich, variable Vergütung, Urlaub, Wettbewerb und Verschwiegenheit, Dauer und Kündigung. Ob ASVG oder GSVG gilt, entscheidet nicht die Bezeichnung des Vertrags, sondern die Beteiligung und der tatsächliche Einfluss (§ 539a ASVG); der Vertrag hält die Beteiligung fest. Eine Abberufung beendet die Organstellung, nicht den Vertrag (§ 16 GmbHG).
Protokoll der Generalversammlung oder Umlaufbeschluss: Jahresabschluss einer GmbH (Österreich)
Die Niederschrift der Generalversammlung einer österreichischen GmbH oder FlexCo – oder der Umlaufbeschluss, den alle Gesellschafter unterschreiben – über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung der Geschäftsführer, mit einem Abstimmungsergebnis für jeden Punkt. Die Beschlüsse sind in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres zu fassen (§ 35 Abs 1 Z 1 GmbHG); eine Abstimmung in Textform gibt es nur bei einer FlexCo, deren Gesellschaftsvertrag sie vorsieht. Mit dem Hinweis auf die Einreichung beim Firmenbuch binnen neun Monaten.
Vorlageantrag nach der Beschwerdevorentscheidung (Österreich)
Der Antrag, über Ihre Bescheidbeschwerde das Bundesfinanzgericht entscheiden zu lassen, wenn die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamts Österreich die Sache nicht erledigt (§ 264 BAO): binnen einem Monat ab Zustellung, eingebracht beim Finanzamt. Er bezeichnet die Beschwerdevorentscheidung, kann ergänzende Gründe enthalten und ist die letzte Gelegenheit, mündliche Verhandlung und Senat zu beantragen (§§ 272, 274 BAO); zur Wahl auch ein neuer Antrag auf Aussetzung der Einhebung. Über FinanzOnline, per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
Schadenmeldung an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung (Österreich)
Brief, mit dem Sie nach einem Verkehrsunfall Ihren Schaden direkt bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners anmelden (§ 26 KHVG): Unfalltag, Ort, gegnerisches Kennzeichen und Polizzennummer, Hergang, Schaden, bisher bezifferter Betrag, IBAN und eine Frist für die Antwort. Der Versicherer muss binnen drei Monaten ein Angebot legen oder seine Haltung schriftlich begründen (§ 29a KHVG); die Meldung hemmt die Verjährung bis zu seiner schriftlichen Ablehnung. In allen Bundesländern gleich. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit Beilagen wie Unfallbericht und Fotos absenden.
Antrag auf Zahlungsaufschub oder Teilzahlung einer Verwaltungsstrafe (Österreich)
Antrag an die Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat oder die Landespolizeidirektion, eine Geldstrafe aus einer Strafverfügung oder einem Straferkenntnis später oder in Raten zahlen zu dürfen (§ 54b Abs 3 VStG): mit Geschäftszahl, Betrag, Ihrem Zahlungsvorschlag, Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Grund, warum die Schwierigkeit vorübergehend ist. Ist Ihnen die sofortige Zahlung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, muss die Behörde einen angemessenen Aufschub oder Teilzahlungen bewilligen. Ausfüllen, Nachweise beilegen, unterschreiben und absenden.
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