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671 Vorlagen zum Ausfüllen oder Herunterladen. · Angezeigt: 529–552
Schadenmeldung an die eigene Kfz-Versicherung (Österreich)
Schreiben, mit dem Sie Ihrer eigenen Kfz-Versicherung einen Unfall oder Schaden melden – in der Kfz-Haftpflicht, wenn ein anderer Ansprüche gegen Sie erheben kann, oder in der Teil- oder Vollkasko für den Schaden am eigenen Fahrzeug: mit Polizzennummer, Kennzeichen, Tag und Ort, Lenker, anderen Beteiligten, Polizei, Zeugen, Hergang und Schaden. Die Versicherungsbedingungen (AKHB) verlangen eine rasche Meldung; die Frist steht in Ihrer Polizze. Das Schreiben hält Tatsachen fest und enthält kein Schuldanerkenntnis. Ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
Vorbereitungsbogen für die Vorsorgevollmacht (Österreich)
Kein Muster einer Vorsorgevollmacht, sondern die Vorbereitung auf den Termin: Seit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz wird eine Vorsorgevollmacht nur persönlich vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet und im ÖZVV registriert (§§ 260 bis 263 ABGB). Der Bogen hält fest, was dort besprochen wird: wen Sie bevollmächtigen wollen, für welche Angelegenheiten, Ihre Wünsche, ob mehrere gemeinsam oder allein handeln und ob Untervollmacht erlaubt sein soll. Er hat keine rechtliche Wirkung – das steht auch auf Seite 1.
Vereinbarung über Obsorge, hauptsächlichen Aufenthalt und Kontaktrecht (Österreich)
Vereinbarung getrennt lebender oder unverheirateter Eltern in Österreich: wer mit der Obsorge betraut ist, in wessen Haushalt die Kinder hauptsächlich betreut werden, und das Kontaktrecht des anderen Elternteils – regelmäßige Kontakte, Schulferien, Feiertage, Übergabe, Telefon- und Videokontakt, Reisen. Nach § 179 ABGB schließen getrennte Eltern mit gemeinsamer Obsorge die Vereinbarung über den hauptsächlichen Aufenthalt vor Gericht; dieses Dokument bereitet sie vor. Unverheiratete Eltern können die gemeinsame Obsorge auch persönlich vor dem Standesbeamten bestimmen (§ 177 Abs 2 ABGB).
Antrag auf Aussetzung der Einhebung (Österreich)
Der Antrag an das Finanzamt Österreich, die Einhebung einer strittigen Abgabe bis zur Erledigung Ihrer Bescheidbeschwerde auszusetzen (§ 212a BAO) – denn die Beschwerde allein hemmt die Zahlung nicht. Mit Bescheid, Datum der Beschwerde, Betrag und der Darstellung, wie er sich ergibt (§ 212a Abs 3 BAO); auch neu nach einem Vorlageantrag (§ 212a Abs 5 BAO). Solange über den Antrag nicht entschieden ist, wird nicht exekutiert. Über FinanzOnline, per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
Mitteilung über die Betriebsaufgabe (Österreich)
Das Schreiben, mit dem Sie dem Finanzamt Österreich die Aufgabe, den Verkauf oder die Übergabe Ihres Betriebes mitteilen – Pflicht binnen einem Monat nach §§ 120, 121 BAO, ohne vorgeschriebenes Formular. Es nennt Steuernummer, Art und Anschrift des Betriebes, den letzten Tag und einen allfälligen Erwerber und ersucht, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen anzupassen. Einbringen über FinanzOnline, per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO). Die Gewerbeberechtigung legen Sie gesondert zurück.
Bescheidbeschwerde gegen einen Steuerbescheid (Österreich)
Die Beschwerde gegen einen Bescheid des Finanzamts Österreich – etwa den Einkommensteuer- oder Umsatzsteuerbescheid – nach § 243 BAO, binnen einem Monat ab Zustellung (§ 245 BAO). Sie enthält, was § 250 BAO verlangt: den Bescheid, die angefochtenen Punkte, die beantragten Änderungen und die Begründung. Zur Wahl: Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO), denn die Beschwerde hemmt die Zahlung nicht, direkte Vorlage, mündliche Verhandlung und Senat beim Bundesfinanzgericht. Einbringen über FinanzOnline, per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
Widerruf des Verzichts auf die Kleinunternehmerbefreiung (Österreich)
Das Schreiben an das Finanzamt Österreich, mit dem Sie Ihren Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer widerrufen (§ 6 Abs 3 UStG 1994) – etwa wenn Sie vermieten oder selbständig tätig sind und Ihr Umsatz wieder unter € 55.000 liegt. Der Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre; widerrufen werden kann er nur ab Beginn eines Kalenderjahres und spätestens bis 31. Jänner dieses Jahres. Mit Steuernummer, Jahren und Umsätzen. Einbringen per Post, Fax oder über FinanzOnline – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
Widerruf einer Vollmacht mit Mitteilung an Dritte (Österreich)
Das Schreiben, mit dem Sie eine Vollmacht widerrufen – jederzeit und ohne Begründung (§ 1020 ABGB) – und um die Rückgabe der Vollmachtsurkunde ersuchen. Zugleich die Mitteilung an Bank, Behörden und Vertragspartner: Wer vom Erlöschen ohne Verschulden nichts weiß, wird nach § 1026 ABGB geschützt, daher erhält jede Stelle eine Abschrift. Wirksam mit dem Zugang – übergeben Sie es gegen Unterschrift oder senden Sie es eingeschrieben. Für eine registrierte Vorsorgevollmacht reicht es nicht: Sie endet erst mit der Eintragung im ÖZVV.
Abholvollmacht für Kindergarten und Hort (Österreich)
Die schriftliche Abholvollmacht, mit der Eltern mit Obsorge dem Kindergarten, der Krippe oder dem Hort mitteilen, wer ihr Kind außer ihnen abholen darf – Großeltern, Nachbarn, ältere Geschwister. Mit Angaben zum Kind, zu den Eltern und zu jeder abholberechtigten Person, gültig bis auf schriftlichen Widerruf. Kindergärten und Horte sind in Österreich Landessache: Die Regeln des Landes und der Einrichtung, etwa zum Mindestalter, gehen vor; hat die Einrichtung ein eigenes Formular, gilt dieses. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abgeben.
Nicht verbindliche Patientenverfügung (früher „beachtliche“) (Österreich)
Nicht verbindliche („beachtliche“) Patientenverfügung nach dem österreichischen Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG): Sie lehnen für den Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, bestimmte Behandlungen ab – Wiederbelebung, Beatmung, künstliche Ernährung, Dialyse, lebensverlängernde Antibiotika – und nennen eine Vertrauensperson. Sie ist der Ermittlung Ihres Willens zugrunde zu legen (§§ 8, 9 PatVG). Die verbindliche errichten Sie nach ärztlicher Aufklärung vor einem Rechtsanwalt, Notar, der Patientenvertretung oder einem Erwachsenenschutzverein; die Patientenanwaltschaften, etwa in Wien, Tirol und der Steiermark, tun das kostenlos und bieten auch kostenlose Formulare an.
Scheidungsfolgenvereinbarung für die einvernehmliche Scheidung (Österreich)
Die schriftliche Vereinbarung, ohne die das Bezirksgericht eine einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG nicht aussprechen darf: Obsorge und hauptsächliche Betreuung der Kinder, Kontaktrecht, Kindesunterhalt, Unterhalt der Ehegatten, Ehewohnung, Hausrat, Ersparnisse, Schulden und Ausgleichszahlung. Ein Notariatsakt ist nicht nötig (§ 97 Abs 5 EheG). Voraussetzung sind mindestens sechs Monate aufgehobene Lebensgemeinschaft und, bei minderjährigen Kindern, eine Elternberatung. Für den Antrag haben die Gerichte ein kostenloses Formular. Wegen § 4 Abs 2 Z 1 SVG ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.
Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen (Österreich)
Der Antrag an das Finanzamt Österreich, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das laufende Jahr herabzusetzen (§ 45 Abs 4 EStG 1988) – wenn Ihr Gewinn oder Einkommen sinkt, etwa durch weniger Aufträge, Karenz oder das Ende einer Tätigkeit. Mit bisheriger und beantragter Vorauszahlung, Ihrer Prognose und Belegen. Er muss bis 30. September gestellt sein; danach ändert das Finanzamt die Vorauszahlungen für dieses Jahr nicht mehr. Auch über FinanzOnline möglich, sonst per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
Vermögensverzeichnis der Ehegatten (Österreich)
Verzeichnis, in dem Ehegatten in Österreich festhalten, was jeder in die Ehe eingebracht, geerbt oder von Dritten geschenkt erhalten hat – genau das, was bei einer Scheidung nicht aufgeteilt wird (§ 82 Abs 1 EheG). Mit optionaler Vorwegvereinbarung über das sonstige eheliche Gebrauchsvermögen, die nur Schriftform braucht (§ 97 Abs 1 EheG). Ehewohnung, Ersparnisse und Ehepakte brauchen einen Notariatsakt und sind nicht enthalten. Wegen § 4 Abs 2 Z 1 SVG wird die Urkunde ausgedruckt und von beiden eigenhändig unterschrieben.
Partnerschaftsvertrag für Lebensgefährten (Österreich)
Vertrag für Lebensgefährten in Österreich, die ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft zusammenleben: Wohnung und Räumungsfrist nach einer Trennung, Aufteilung der Haushaltskosten, Verzeichnis des Vermögens jedes Partners und des gemeinsamen Eigentums, Mitarbeit im Unternehmen des anderen, Aufteilung nach der Trennung und Unterhalt. Ein Notariatsakt ist nicht nötig; der Vertrag enthält bewusst kein Schenkungsversprechen ohne Übergabe (§ 1 Abs 1 lit d NotAktsG) und keine Liegenschaftsübertragung. Mit Hinweisen zu § 745 Abs 2 und § 748 ABGB. Ausfüllen, ausdrucken und von beiden unterschreiben.
Zurücklegung der Gewerbeberechtigung (Österreich)
Die schriftliche Anzeige, mit der Sie Ihre Gewerbeberechtigung bei der Gewerbebehörde – der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat des Standorts – zurücklegen (§ 86 GewO 1994): mit GISA-Zahl, Wortlaut des Gewerbes, Standort und dem Tag, an dem sie wirken soll. Sie wirkt mit dem Einlangen, sofern Sie keinen späteren Tag nennen, und ist ab dann unwiderruflich. Online geht das über GISA mit ID Austria, und manche Bezirkshauptmannschaften bieten ein eigenes Formular an; dieses Schreiben ist der formlose Weg per Post, persönlich oder per E-Mail.
Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung (Österreich)
Der Antrag an das Finanzamt Österreich, die Frist für Ihre Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- oder andere Abgabenerklärung zu verlängern (§ 134 Abs 2 BAO): mit Erklärung, Jahr, bisheriger und beantragter Frist und einer Begründung. Er ist vor Ablauf der Frist einzubringen; wird er abgewiesen, setzt das Finanzamt eine Nachfrist von mindestens einer Woche. Wer die Frist ohne Entschuldigung versäumt, riskiert einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % (§ 135 BAO). Per Post, Fax oder über FinanzOnline – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters zu Reisepass oder Personalausweis eines Kindes (Österreich)
Die schriftliche Zustimmung, die die Passbehörde verlangt, wenn der gesetzliche Vertreter beim Antrag nicht dabei ist: wenn ein Kind ab 14 seinen Reisepass oder Personalausweis selbst beantragt oder ein Kind unter 14 mit den Großeltern oder einer anderen Begleitperson kommt. In Österreich braucht es dafür einen Elternteil mit Obsorge, nicht beide (§ 167 Abs 1 ABGB). Mit Angaben zum Kind, zum Elternteil und zur Grundlage der Obsorge. Im Original vorlegen, mit dem Lichtbildausweis des Elternteils im Original oder als beglaubigte Kopie.
Fremdhändiges Testament mit drei Zeugen (Österreich)
Testament für Österreich, das nicht mit der Hand geschrieben werden muss (§ 579 ABGB): Erben und Anteile, Ersatzerben, Vermächtnisse, Widerruf früherer Verfügungen und weitere Anordnungen. Sie unterschreiben in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen und setzen eigenhändig den Zusatz darunter, dass die Urkunde Ihren letzten Willen enthält; jeder Zeuge unterschreibt auf derselben Urkunde mit eigenhändigem Zeugenzusatz. Mit den Zeugenausschlüssen der §§ 587, 588 ABGB. Ein Testament kann nicht elektronisch errichtet werden (§ 4 Abs 2 SVG): ausdrucken, auf ein Blatt, von Hand unterschreiben.
Antrag auf Ausstellung einer Rückstandsbescheinigung (Österreich)
Der Antrag an das Finanzamt Österreich auf eine Rückstandsbescheinigung nach § 229a BAO – die Bestätigung, welche vollstreckbaren Abgabenschulden auf Ihrem Abgabenkonto bestehen oder dass keine bestehen. Gebraucht wird sie etwa bei öffentlichen Ausschreibungen, für Förderungen oder von Geschäftspartnern. Am schnellsten fordern Sie sie in FinanzOnline unter „Weitere Services“ an; dieses Schreiben ist der Weg per Post oder Fax. Eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
Ansuchen um Zahlungserleichterung: Stundung oder Ratenzahlung (Österreich)
Das Ansuchen an das Finanzamt Österreich, fällige Abgaben zu stunden oder in Raten zahlen zu dürfen (§ 212 BAO): mit Abgabenart, Betrag und Fälligkeit, Stundungstermin oder Ratenplan und der Begründung, warum die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre und die Einbringlichkeit nicht gefährdet ist. Rechtzeitig vor Fälligkeit eingebracht, hemmt es Einbringungsmaßnahmen und Säumniszuschlag bis zur Erledigung. Über FinanzOnline (Zahlungserleichterungen), per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
Urlaubsansuchen mit Urlaubsvereinbarung (Österreich)
Das Urlaubsansuchen an den Arbeitgeber, mit dem Sie nach § 4 Abs 1 Urlaubsgesetz um die Vereinbarung Ihres Urlaubs ersuchen: Zeitraum, Zahl der Urlaubstage – als Werktage oder Arbeitstage, wie im Betrieb gezählt –, Urlaubsjahr und Vertretung. In Österreich wird der Urlaub vereinbart, nicht genehmigt: Darunter unterschreiben beide die Urlaubsvereinbarung oder halten einen anderen Zeitraum fest. Eine Form ist nicht vorgeschrieben; das unterschriebene Blatt beweist die Vereinbarung. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und übergeben.
Vereinbarung über Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit (Österreich)
Die schriftliche Vereinbarung über Pflegekarenz (§ 14c AVRAG) oder Pflegeteilzeit (§ 14d AVRAG) zur Pflege eines nahen Angehörigen: der Angehörige und seine Pflegegeldstufe, Art, Beginn und Ende – ein bis drei Monate –, die Arbeitszeit in der Pflegeteilzeit (nicht unter zehn Stunden) und die Rückkehr. Das Gesetz verlangt die Schriftform: Beide unterschreiben eigenhändig oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Das Pflegekarenzgeld beantragen Sie gesondert beim Sozialministeriumservice.
Austrittserklärung – vorzeitiger Austritt aus dem Dienstverhältnis (Österreich)
Die Erklärung, mit der Arbeitnehmer in Österreich das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden – der vorzeitige Austritt nach § 26 AngG und § 1162 ABGB: wegen vorenthaltenen Entgelts nach ungenützter Nachfrist, Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen, Gefahr für die Gesundheit, fehlenden Schutzes oder Tätlichkeiten und Ehrverletzungen. Sie hält den Sachverhalt fest und macht Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung und Endabrechnung geltend. Ein unberechtigter Austritt kostet Ansprüche; die Arbeiterkammer berät ihre Mitglieder vorher.
Ersuchen um unbezahlten Urlaub – Karenzierung (Österreich)
Das Ersuchen an den Arbeitgeber um einen unbezahlten Urlaub (Karenzierung), mit der Vereinbarung, die beide darunter unterschreiben: Zeitraum, Anlass, Wiederantritt, Kollektivvertrag und was für Urlaub und Sonderzahlungen gelten soll. Einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es nicht – er wird vereinbart. Das Schreiben hält fest, dass die Pflichtversicherung nur bei einem unbezahlten Urlaub von höchstens einem Monat aufrecht bleibt (§ 11 Abs 3 lit a ASVG). Keine Form vorgeschrieben; die Unterschriften beider beweisen die Vereinbarung.
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