Das Archiv durchsuchen
671 Vorlagen zum Ausfüllen oder Herunterladen. · Angezeigt: 553–576
Papamonat: Vorankündigung und Meldung der Freistellung (Österreich)
Das Schreiben an den Arbeitgeber für den Papamonat nach § 1a Väter-Karenzgesetz, in drei Fassungen: die Vorankündigung spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin, die Meldung des Antritts nach der Geburt (spätestens eine Woche danach) und die Meldung nach einer Frühgeburt ohne Vorankündigung. Mit Geburtstermin, Beginn und Ende der Freistellung und Empfangsbestätigung. Der Papamonat ist unbezahlt; den Familienzeitbonus beantragen Sie gesondert beim Krankenversicherungsträger, meist der ÖGK.
Generalvollmacht mit den Geschäftsgattungen nach § 1008 ABGB (Österreich)
Die Generalvollmacht für Österreich, die nennt, was § 1008 ABGB verlangt: Eine allgemeine Vollmacht deckt Verkauf und Kauf, Darlehen, das Kassieren von Geld, Prozesse und Vergleiche nur, wenn diese Gattungen ausdrücklich genannt sind. Sie listet sie auf, dazu Bank, Behörden und Finanzamt, lässt Ausnahmen und weitere Gattungen eintragen und sagt, welche Geschäfte nur eine eigene Spezialvollmacht deckt. Für das Grundbuch: beglaubigte Unterschrift und höchstens drei Jahre alt. Keine Vorsorgevollmacht – diese wird vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet.
Geheimhaltungsvereinbarung mit Verpflichtung zum Datengeheimnis (Österreich)
Verschwiegenheitserklärung für Arbeitnehmer in Österreich mit der Verpflichtung zum Datengeheimnis nach § 6 DSG, die jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern abverlangen muss, samt Belehrung über Übermittlungsanordnungen und Folgen einer Verletzung. Schützt Geschäftsgeheimnisse nach §§ 26a ff UWG mit benannten Kategorien und Geheimhaltungsmaßnahmen, nimmt das eigene Entgelt und Meldungen nach dem HSchG aus und enthält wahlweise eine Konkurrenzklausel nach § 2c AVRAG und § 36 AngG: höchstens ein Jahr, Entgeltgrenze, Konventionalstrafe bis sechs Nettomonatsentgelte.
Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer – Selbstkündigung (Österreich)
Das Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer in Österreich: die Selbstkündigung des Dienstverhältnisses unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder seine Lösung im Probemonat, zum gewählten Termin und hilfsweise zum nächstmöglichen, mit dem Ersuchen um Bestätigung, Dienstzeugnis, Endabrechnung und Urlaubsersatzleistung. Eine gesetzliche Form gibt es – anders als in Deutschland – nicht, viele Kollektivverträge verlangen aber die Schriftform: ausdrucken, unterschreiben und gegen Empfangsbestätigung übergeben. Für Angestellte und Arbeiter; nicht für Lehrlinge.
Nachfristsetzung wegen vorenthaltenen Entgelts mit Ankündigung des Austritts (Österreich)
Das Schreiben, mit dem Arbeitnehmer in Österreich dem Dienstgeber für vorenthaltenes Entgelt eine konkrete Nachfrist setzen und für den Fall der Nichtzahlung den vorzeitigen Austritt ankündigen (§ 26 Z 2 AngG; für Arbeiter § 82a lit d GewO 1859). Ein Austritt wegen Lohnrückstands ohne vorherige konkrete Nachfrist wurde als unberechtigt beurteilt – dieses Schreiben ist deshalb der erste Schritt. Es wahrt zugleich die Verfallsfristen des Kollektivvertrags. Mit Empfangsbestätigung für die persönliche Übergabe.
Spezialvollmacht oder Gattungsvollmacht für ein Geschäft (Österreich)
Die Vollmacht für ein einzelnes Geschäft oder eine Gattung von Geschäften: einen Behördenweg, das Abholen eines Dokuments, die Anmeldung eines Autos, die Übergabe einer Wohnung, einen Verkauf. Nach § 1008 ABGB muss sie das Geschäft genau bezeichnen – für eine Schenkung oder die Annahme einer Erbschaft das einzelne Geschäft. Vor Behörden weist sie die Vertretung schriftlich nach (§ 10 AVG, § 83 BAO). Mit Gültigkeitsdatum, Einschränkungen und Platz für die Beglaubigung, wenn sie im Grundbuch gebraucht wird. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben.
Vollmacht zur Pflege und Erziehung und für ärztliche Behandlungen eines Kindes (Österreich)
Die Vollmacht, mit der Eltern Großeltern, Verwandten, einer Gastfamilie oder einem Ferienlager für eine bestimmte Zeit die Pflege und Erziehung ihres Kindes überlassen und die Zustimmung zu ärztlichen Behandlungen erlauben – für Routine, Notfälle oder eine beschriebene Behandlung. Sie beachtet die österreichische Altersgrenze: Ab 14 wird vermutet, dass das Kind selbst entscheiden kann (§ 173 ABGB); die Vollmacht dient dann nur der zusätzlichen Zustimmung bei schweren Behandlungen. Die Obsorge bleibt bei den Eltern. Mit e-card-Nummer und Gesundheitshinweisen. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben.
Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten (Österreich)
Ausbildungskostenrückersatz-Vereinbarung nach § 2d AVRAG für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich: schriftlich, vor Beginn der Ausbildung und mit dem konkreten Betrag, wie es Gesetz und Rechtsprechung verlangen, für eine Ausbildung, die auch bei anderen Arbeitgebern verwertbare Spezialkenntnisse vermittelt. Mit einer Bindungsdauer von höchstens vier, ausnahmsweise acht Jahren, monatlicher Aliquotierung, den gesetzlichen Ausschlussfällen (Probezeit, Arbeitgeberkündigung, berechtigter Austritt, Ablauf der Befristung) und dem Hinweis auf § 11b AVRAG: Vorgeschriebene Ausbildungen zahlt der Arbeitgeber.
Geltendmachung offener Entgeltansprüche – Lohn, Überstunden, Sonderzahlungen (Österreich)
Das Schreiben, mit dem Arbeitnehmer in Österreich offene Ansprüche aus dem Dienstverhältnis schriftlich geltend machen: Lohn oder Gehalt, Überstunden samt Zuschlag, Sonderzahlungen und sonstige Ansprüche, mit Summe, Zahlungsfrist und Konto. Es wahrt die Verfallsfristen des Kollektivvertrags, die oft viel kürzer sind als die dreijährige Verjährung (§ 1486 Z 5 ABGB), und verweist auf die Zinsen nach § 49a ASGG. Ausdrucken, unterschreiben und so übergeben, dass sich der Zugang beweisen lässt.
Meldung der Elternteilzeit an den Arbeitgeber (Österreich)
Die schriftliche Meldung der Elternteilzeit an den Arbeitgeber nach § 15j Mutterschutzgesetz oder § 8b Väter-Karenzgesetz: Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeit, das Kind und seit wann das Arbeitsverhältnis besteht. Sie wählen, ob Sie den Anspruch geltend machen (mehr als 20 Arbeitnehmer, drei Jahre Arbeitsverhältnis) oder um eine Vereinbarung ersuchen. Die Meldung muss schriftlich sein, also unterschrieben – eine einfache E-Mail genügt nicht – und spätestens drei Monate vor dem Beginn einlangen. Mit Empfangsbestätigung.
Vereinbarung über die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses (Österreich)
Die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses in Österreich als Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer: Ende, Endabrechnung und Dienstfreistellung, Urlaub und Urlaubsersatzleistung, Abfertigung und freiwillige Abfertigung, Dienstzeugnis, Rückgabe der Arbeitsmittel. Sie fragt nach dem Kündigungsschutz nach MSchG und VKG, der die Schriftform verlangt (§ 10 Abs 7 MSchG), und nach dem Betriebsrat (§ 104a ArbVG). Beim AMS gibt es danach keine Wartefrist. Nicht für Lehrverhältnisse. Zweifach ausdrucken, beide unterschreiben.
Ersuchen um Ausstellung eines Dienstzeugnisses – Endzeugnis oder Zwischenzeugnis (Österreich)
Das Ersuchen an den Dienstgeber um ein schriftliches Dienstzeugnis nach § 1163 ABGB und § 39 AngG – als Endzeugnis zum Ende des Dienstverhältnisses oder als Zwischenzeugnis während des Dienstverhältnisses, das auf Kosten des Dienstnehmers auszustellen ist. In Österreich gebührt nur das einfache Zeugnis über Dauer und Art der Dienstleistung; es darf nichts enthalten, was das Finden einer neuen Stelle erschwert. Das Schreiben ersucht zusätzlich höflich um eine wohlwollende Beschreibung der Aufgaben und Leistungen.
Meldung der Karenz an den Arbeitgeber (Österreich)
Die Meldung von Beginn und Dauer der Elternkarenz an den Arbeitgeber, nach dem Mutterschutzgesetz (§ 15 MSchG) oder dem Väter-Karenzgesetz (§ 2 VKG): Kind und Geburtsdatum, Karenz von–bis, Karenzteile des anderen Elternteils. Für Kinder, die ab dem 01.11.2023 geboren sind, gilt die Karenz bis zum Ende des 22. Lebensmonats, bei Teilung bis zum Ende des 24. – das Dokument druckt die Regel für Ihr Kind. Mit Empfangsbestätigung. Das Kinderbetreuungsgeld beantragen Sie gesondert beim Krankenversicherungsträger, meist der ÖGK.
Vereinbarung über Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit (Österreich)
Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit – so nennt das AMS die für 2026 neu geregelte Bildungskarenz (§ 11 AVRAG) und Bildungsteilzeit (§ 11a AVRAG): Beginn und Ende, Arbeitszeit, derzeitiger Bildungsstand, Weiterbildungsmaßnahme und Ziel. Sie wird erst wirksam, wenn das AMS die Weiterbildungsbeihilfe zuerkennt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Beihilfe selbst beantragen Sie beim AMS, online oder bei der regionalen Geschäftsstelle; die unterschriebene Vereinbarung ist die Grundlage dafür.
Reisevollmacht für ein minderjähriges Kind ins Ausland (Österreich)
Die Reisevollmacht für ein Kind, das ohne seine Eltern, mit nur einem Elternteil, mit den Großeltern, mit Schule oder Verein oder allein ins Ausland reist – auf Deutsch und Englisch. Das österreichische Recht verlangt sie nicht, Grenzbehörden und Fluglinien fragen aber oft danach, und manche Staaten verlangen eine beglaubigte Erklärung. Sie enthält die Angaben zum Kind, zu den Eltern mit Obsorge und ihrer Erreichbarkeit, zur Reise und zur Begleitperson. Kostenlose Muster bietet auch der ÖAMTC. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben – falls verlangt, vor einem Notar oder beim Bezirksgericht.
Vereinbarung über Telearbeit (Österreich)
Schriftliche Vereinbarung über Telearbeit nach § 2h AVRAG, wie sie seit 01.01.2025 vorgeschrieben ist – die Homeoffice-Vereinbarung nach neuem Recht: Orte und Umfang der Telearbeit, Arbeitszeit und Erreichbarkeit, wer die digitalen Arbeitsmittel stellt und welcher Kostenersatz gezahlt wird, Datenschutz, Unfallversicherung nach § 175 ASVG und die Auflösung aus wichtigem Grund mit einem Monat Frist zum Monatsletzten. Ergänzt einen bestehenden Arbeitsvertrag. Ausfüllen, ausdrucken und von beiden Seiten eigenhändig oder mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschreiben.
Belegeinsicht und Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung (Österreich)
Das Schreiben an Vermieter oder Hausverwaltung, wenn die jährliche Betriebskostenabrechnung Fragen aufwirft: Es ersucht um Einsicht in Rechnungen, Verträge und Aufteilung, hält die Positionen fest, die Sie schon jetzt beanstanden, verlangt eine berichtigte Abrechnung und zahlt eine strittige Nachforderung nur unter Vorbehalt. Ist das MRG zur Gänze anzuwenden, ist bis 30. Juni abzurechnen und Belegeinsicht zu gewähren (§ 21 Abs 3 MRG); die Überprüfung bei Schlichtungsstelle oder Bezirksgericht bleibt vorbehalten. Für alle Bundesländer.
Antrag an Schlichtungsstelle oder Bezirksgericht nach § 37 MRG (Österreich)
Der Antrag des Mieters im mietrechtlichen Außerstreitverfahren: auf Überprüfung des Hauptmietzinses, Rückzahlung der Kaution, Überprüfung der Betriebskostenabrechnung oder Durchführung von Erhaltungsarbeiten (§ 37 Abs 1 MRG) – mit Parteien, Wohnung, Antrag, Begründung und Beilagen. Wo die Gemeinde eine Schlichtungsstelle hat, wird zuerst sie angerufen (§ 39 MRG), sonst das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Wohnung liegt. In Wien ist kein Formular vorgeschrieben; bietet Ihre Gemeinde ein eigenes an, können Sie auch dieses kostenlos verwenden. Alle Mieter unterschreiben.
Geltendmachung des Investitionsersatzes nach § 10 MRG (Österreich)
Das Schreiben, mit dem Sie beim Auszug aus einer Mietwohnung den Ersatz für Investitionen verlangen – neues Bad, Heizung, Strom-, Gas- oder Wasserleitungen –, soweit sie über die Mietdauer hinaus wirksam und nützlich sind (§ 10 MRG). Der Anspruch ist schriftlich und mit Rechnungen geltend zu machen, bei eigener Kündigung binnen 14 Tagen nach ihrem Zugang beim Vermieter, sonst geht er verloren. Das Schreiben listet die Aufwendungen, die Kosten und den verlangten Ersatz nach Abschreibung. Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.
Mietzinserhöhung aufgrund Wertsicherung – Erhöhungsbegehren (Österreich)
Das schriftliche Erhöhungsbegehren des Vermieters auf Grund der Wertsicherungsvereinbarung im Mietvertrag: mit der Vertragsstelle, dem Index und seinen Werten, dem Prozentsatz, dem bisherigen und dem neuen Hauptmietzins und dem Zinstermin, ab dem er gilt. Seit 2026 wird in der Voll- und Teilanwendung des MRG nur einmal jährlich zum 1. April angepasst, begrenzt durch das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG); im Vollanwendungsbereich muss das Begehren spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin zugehen und wirkt nie zurück (§ 16 Abs 9 MRG). Auch für Mietverträge außerhalb des MRG.
Kündigung durch den Vermieter bei Vollausnahme vom MRG (Österreich)
Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrags durch den Vermieter, wenn das Mietrechtsgesetz gar nicht gilt (Vollausnahme nach § 1 Abs 2 MRG), etwa in einem Haus mit höchstens zwei selbständigen Wohnungen: ohne Gericht und ohne Angabe von Gründen, mit der vereinbarten, sonst der gesetzlichen Frist (§ 560 ZPO), hilfsweise zum nächstmöglichen Termin, mit Empfangsbestätigung. Wichtig: Gilt das MRG ganz oder teilweise, kündigt der Vermieter nur gerichtlich – mit dem Formular „Gerichtliche Aufkündigung“ (ZPForm 102), das die Justiz auf justizonline.gv.at kostenlos bereitstellt. Dafür ist dieses Schreiben nicht geeignet.
Rückforderung von Indexerhöhungen aus einer unwirksamen Wertsicherungsklausel (Österreich)
Das Schreiben des Mieters, der die Erhöhungsbeträge aus einer unwirksamen Wertsicherungsvereinbarung im Mietvertrag zurückverlangt: mit der Vertragsstelle, den Gründen, dem Zeitraum, dem Betrag, einer Frist und dem Konto; weitere Erhöhungen werden nur unter Vorbehalt bezahlt. Achtung: Die Rechtsprechung ist in Bewegung – der OGH hat 2023 Klauseln für unwirksam erklärt, 2025 anders beurteilt (10 Ob 15/25s) und 2026 erneut entschieden (6 Ob 34/26g); für Verträge vor 2026 begrenzt das MieWeG die Rückforderung auf fünf Jahre. Lassen Sie Ihre Klausel vor dem Absenden prüfen, etwa bei Mietervereinigung oder Arbeiterkammer; das Schreiben macht den Anspruch nur geltend.
Rückstellungsprotokoll bei Auszug – Übergabeprotokoll für die Wohnung (Österreich)
Das Protokoll für die Rückstellung der Mietwohnung beim Auszug, gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben: Tag der Rückstellung, Zählerstände für die Schlussabrechnung, zurückgegebene Schlüssel, Zustand jedes Raumes, die Schäden, die der Vermieter beanstandet, neben der Stellungnahme des Mieters, Vereinbarungen, Kaution und das Konto für ihre Rückzahlung. Der Tag der Rückstellung lässt die Fristen laufen: ein Jahr für Ersatzansprüche des Vermieters (§ 1111 ABGB), sechs Monate für Aufwandersatz des Mieters (§ 1097 ABGB). Für alle Bundesländer.
Untervermietung: Ersuchen um Zustimmung oder Anzeige an den Vermieter (Österreich)
Das Schreiben an den Vermieter, wenn Sie einen Teil Ihrer Mietwohnung untervermieten: als Ersuchen um Zustimmung, wenn der Mietvertrag sie verlangt, oder als Anzeige, wenn er die Untervermietung nicht verbietet. Es nennt Räume, Zeitraum, Untermieter, Untermietzins und Zahl der Bewohner und stützt sich auf § 11 MRG – dort wirkt ein Verbot nur bei einem wichtigen Grund – oder auf § 1098 ABGB. Eine Vermietung an wechselnde Gäste über Online-Plattformen umfasst es nicht. Für alle Bundesländer.
Sie finden das benötigte Dokument nicht? Fragen Sie kostenlos danach – wir schreiben die Formulare und Schreiben, nach denen gefragt wird. Dokument anfragen